VGH München, Urteil vom 22.07.2020, Az. 22 B 18.1574

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Gegenstand

Untersagung des Geschäftsmodells von „Sale and Rent back“ bei Kraftfahrzeugen


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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22 B 18.1574

22.07.2020

VGH München

Urteil

Sachgebiet: B

Zitier­vorschlag: VGH München, Urteil vom 22.07.2020, Az. 22 B 18.1574 (REWIS RS 2020, 10040)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 10040

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2 BvR 794/95

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