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Gegenstandswert im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung der Verfahren und ihrer Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. [X.] 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit in den Verfahren jeweils auf 1.000.000 Euro (in Worten: eine Million Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20
22.12.2022
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend BVerfG, 24. März 2022, Az: 1 BvR 2656/18, Beschluss
§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 22.12.2022, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20 (REWIS RS 2022, 8235)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 8235
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