Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 22.12.2022, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20

1. Senat | REWIS RS 2022, 8235

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Gegenstandswert im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung der Verfahren und ihrer Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. [X.] 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit in den Verfahren jeweils auf 1.000.000 Euro (in Worten: eine Million Euro) festgesetzt.

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Meta

1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20

22.12.2022

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BVerfG, 24. März 2022, Az: 1 BvR 2656/18, Beschluss

§ 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 22.12.2022, Az. 1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20 (REWIS RS 2022, 8235)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 8235

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2 BvR 2502/08

2 BvR 1371/13

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