Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 25.01.2023, Az. 2 BvR 2189/22

2. Senat | REWIS RS 2023, 138

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Ablehnung eines Eilantrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Urteil des VerfGH Berlin vom 16.11.2022 (154/21 ua) - Vorabmitteilung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG, Begründung wird nachgereicht


Tenor

1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.

2. Die Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten gemäß § 32 Absatz 5 Satz 2 Bundesverfassungsgerichtsgesetz gesondert übermittelt.

Meta

2 BvR 2189/22

25.01.2023

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Ablehnung einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvR

vorgehend Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, 16. November 2022, Az: 154/21, Urteil

§ 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 5 S 2 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Ablehnung einstweilige Anordnung vom 25.01.2023, Az. 2 BvR 2189/22 (REWIS RS 2023, 138)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2023, 138 NJW 2023, 2025 REWIS RS 2023, 138


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvC 5/23

Bundesverfassungsgericht, 2 BvC 5/23, 19.09.2023.


Az. 2 BvR 2189/22

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2189/22, 25.01.2023.

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 2189/22, 25.01.2023.


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