OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.03.2017, Az. 2 Ss OWi 329/17

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Gegenstand

Folgen der Weigerung, sich vor Abgabe einer Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle auszuweisen


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Meta

2 Ss OWi 329/17

24.03.2017

OLG Bamberg

Entscheidung

Sachgebiet: OWi

Zitier­vorschlag: OLG Bamberg, Entscheidung vom 24.03.2017, Az. 2 Ss OWi 329/17 (REWIS RS 2017, 13408)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2017, 13408

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2 OLG 120 Ss 29/18

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