Bundesverfassungsgericht, Prozesskostenhilfebeschluss vom 04.01.2018, Az. 1 BvR 2410/17

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2018, 16123

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Versagung von PKH im Verfassungsbeschwerdeverfahren - unzureichende Begründung des PKH-Antrags hinsichtlich der Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung


Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

Gründe

1

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist abzulehnen.

2

Die hierfür erforderlichen Voraussetzungen (vgl. [X.] 1, 109 <110 ff.>; 1, 415 <416>; 79, 252 <253>; 92, 122 <123>; [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, juris, Rn. 3 ff.; Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -, [X.], Rn. 2) sind nicht erfüllt. Die Antragsteller legen nicht dar, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg entsprechend § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO bietet. In einem Prozesskostenhilfeverfahren kann erwartet werden, dass die für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde wesentlichen Angaben gemacht werden (vgl. [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 8. März 2017 - 1 BvR 1868/16 -, juris, Rn. 2; Beschluss der [X.] des Zweiten Senats vom 24. August 2017 - 2 BvR 1879/17 -, juris, Rn. 2). Eine mögliche Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten ist vorliegend aber weder dargetan noch sonst ersichtlich.

3

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 2410/17

04.01.2018

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Prozesskostenhilfebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend Hessisches Landessozialgericht, 20. September 2017, Az: L 6 AS 394/17 B, Beschluss

§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Prozesskostenhilfebeschluss vom 04.01.2018, Az. 1 BvR 2410/17 (REWIS RS 2018, 16123)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 16123

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1 BvR 2680/16

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