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Voraussetzungen für die Absenkungen von Leistungen nach dem AsylbLG nach § 1a Abs. 3 AsylbLG
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Voraussetzungen für die Absenkungen von Leistungen nach dem AsylbLG nach § 1a Abs. 3 AsylbLG
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
13.09.2016
Entscheidung
Sachgebiet: False
Zitiervorschlag: LSG München, Entscheidung vom 13.09.2016, Az. L 8 AY 21/16 B ER (REWIS RS 2016, 5577)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 5577
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
L 8 AY 31/16 B ER (LSG München)
Auslegung und Verfassungmäßigkeit einer Einzelnorm des Asylbewerberleistungsgesetzes
Widerspruchsverfahren, Rechtsmißbrauch, Menschenwürdiges Existenzminimum, Verwaltungsgerichte, Kostenentscheidung, Gesetzgeberischer Gestaltungsspielraum, Treuwidrigkeit, Rechtsmissbräuchliches Verhalten, Teilanerkenntnis, Grundsicherung für Arbeitsuchende, …
S 51 AY 122/16 ER (SG München)
Anspruch auf weitere existenzsichernde Maßnahmen eines Geduldeten
L 4 AY 13/22 B ER (Hessisches Landessozialgericht)
Asylbewerberleistungsrecht
L 8 AY 27/22 B ER (LSG München)
Anspruchseinschränkung, Asylbewerberleistungen, Duldung für Personen mit ungeklärter Identität, Fehlende Mitwirkung bei der Passbeschaffung, fortgesetzte Anspruchseinschränkung, …
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