6. Senat für Familiensachen | REWIS RS 2023, 11821
Vorliegen eines ausdrücklichen Willens gegen die Kontaktaufnahme als Voraussetzung für Näherungs- und Kontaktverbot
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02.11.2023
Oberlandesgericht Frankfurt am Main 6. Senat für Familiensachen
Beschluss
Sachgebiet: UF
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.11.2023, Az. 6 UF 168/23 (REWIS RS 2023, 11821)
Papierfundstellen: REWIS RS 2023, 11821
vorgehend AG Lampertheim, 12. September 2023, 1 F 456/23 EAGS, Beschluss
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1 F 456/23 EAGS (Amtsgericht Lampertheim)
§ 1 Abs. 2 Nr. 2 S. 1 lit. b) GewSchG, § 1 GewSchG
2 F 189/24 eA (Amtsgericht Sigmaringen)
(1) Die Ehewohnung ist nach § 1361b Abs. 1 BGB in der Regel dem Ehegatten …
1 WF 153/20 (Oberlandesgericht Hamm)
12 WF 87/24 (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg)
Die Festsetzung eines Ordnungsmittels ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil die Verpflich-tung des Antragsgegners die Antragstellerin …
42 F 203/20 (Amtsgericht Recklinghausen)
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