VG Augsburg, Gerichtsbeschluss vom 21.04.2021, Az. Au 8 K 17.1161, Au 8 K 17.1162

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Gegenstand

Glücksspielrechtliche Erlaubnis, Betrieb von zwei Spielhallen in einem Gebäude, Vereinbarkeit der Regelungen des GlüStV und des AGGlüStV mit dem Unionsrecht, Befristung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis, Einhaltung des Anpassungskonzepts, Auflösende Bedingung bei Nichteinhaltung (zulässig), Ermessensbetätigung, Gebühren für die glückspielrechtliche Erlaubnis und die Befreiung vom Verbundverbot


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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Au 8 K 17.1161, Au 8 K 17.1162

21.04.2021

VG Augsburg

Gerichtsbeschluss

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Augsburg, Gerichtsbeschluss vom 21.04.2021, Az. Au 8 K 17.1161, Au 8 K 17.1162 (REWIS RS 2021, 6646)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 6646

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Referenzen
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4 Bf 217/17

6 B 143/18

6 C 37/14

8 C 16/16

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