12. Senat | REWIS RS 2020, 14797
LRBW
Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzung - Verweigerung des hier gebräuchlichen Händeschütteln
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20.08.2020
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 12. Senat
Urteil
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 20.08.2020, Az. 12 S 629/19 (REWIS RS 2020, 14797)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 14797
vorgehend VG Stuttgart 11. Kammer, 7. Januar 2019, 11 K 2731/18, Urteil
GLEICHSTELLUNG ASYL- UND AUSLÄNDERRECHT RELIGION AUSLÄNDERRECHT VERWALTUNGSGERICHTSHOF BADEN-WÜRTTEMBERG ISLAM EINBÜRGERUNG Hinzufügen
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Zitatauswertung
12 S 629/19 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
1 C 15/17 (Bundesverwaltungsgericht)
Rücknahme einer Einbürgerung wegen Mehrehe
5 C 8/09 (Bundesverwaltungsgericht)
Anspruch auf Einbürgerung; Ermessenseinbürgerung; Analphabetismus
9 K 9467/18 (Verwaltungsgericht Karlsruhe)
Einbürgerung in den deutschen Staatsverband
1 B 78/16 (Bundesverwaltungsgericht)
Rücknahme einer Einbürgerung
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