4. Senat | REWIS RS 2016, 6370
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1. Die Revision des [X.] gegen das Urteil des [X.] vom 24. Juni 2015 - 18 Sa 1576/14 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
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Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG, § 555 Abs. 1 Satz 1, § 313a Abs. 1 Satz 2 ZPO).
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Eylert |
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Creutzfeldt |
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Rinck |
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Bredendiek |
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Dierßen |
Meta
24.08.2016
Urteil
Sachgebiet: AZR
vorgehend ArbG Kassel, 28. August 2014, Az: 9 Ca 181/14, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.08.2016, Az. 4 AZR 504/15 (REWIS RS 2016, 6370)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 6370
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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