VGH München, Entscheidung vom 19.06.2018, Az. 12 C 18.314

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Gegenstand

Zahlungsanspruch des Leistungserbringers im jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnis


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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12 C 18.314

19.06.2018

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 19.06.2018, Az. 12 C 18.314 (REWIS RS 2018, 7569)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2018, 7569

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III ZR 267/15

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