Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.02.2016, Az. 2 StR 656/13

2. Strafsenat | REWIS RS 2016, 18137

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Gegenstand

Voraussetzungen der Verwertung einer während der richterlichen Vernehmung getätigten Zeugenaussage bei Zeugnisverweigerung in der Hauptverhandlung


Tenor

Der Senat nimmt hiermit seinen Vorlagebeschluss vom 18. März 2015 zurück.

Gründe

1

Am 19. Februar 2016 hat der [X.] den oben genannten Vorlagebeschluss des 2. Strafsenats beraten und im [X.] mitteilen lassen, dass er die Vorlage für unzulässig halte. Es fehle an der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage. Den Gründen des [X.] sei zu entnehmen, dass dem vorlegenden Senat auch die Sachrüge erfolgversprechend erscheine und er das angefochtene Urteil auch mit Blick auf Bedenken hinsichtlich der Annahme des [X.] der niedrigen Beweggründe aufheben könnte. Dafür, dass diese Aufhebung auf die Aufhebung des Schuldspruchs beschränkt und insoweit die Aufhebung von Feststellungen nicht beabsichtigt sei, fänden sich in dem Vorlagebeschluss keine Hinweise. In diesem Fall aber fehle es, weil die Prüfung auf die Sachrüge hin zum gleichen Ergebnis – Aufhebung des Schuldspruchs mit den Feststellungen – führen würde, an der Entscheidungserheblichkeit der vorgelegten Rechtsfrage.

2

Der Senat hat unter Berücksichtigung dieser ihm mitgeteilten Rechtsansicht beraten und den Vorlagebeschluss vom 18. März 2015 zurückgenommen. Mit Beschluss vom gleichen Tag hat er mit einer veränderten Begründung die erneute Vorlage der Sache an den [X.] beschlossen.

Fischer                                                            [X.]                                                                 Eschelbach

                                    Ott                                                                  [X.]

Meta

2 StR 656/13

24.02.2016

Bundesgerichtshof 2. Strafsenat

Beschluss

Sachgebiet: StR

nachgehend BGH, 15. Juli 2016, Az: GSSt 1/16, Beschluss

§ 52 StPO, § 57 StPO, § 252 StPO

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Beschluss vom 24.02.2016, Az. 2 StR 656/13 (REWIS RS 2016, 18137)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 18137


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 StR 656/13

Bundesgerichtshof, 2 StR 656/13, 22.03.2017.

Bundesgerichtshof, 2 StR 656/13, 24.02.2016.

Bundesgerichtshof, 2 StR 656/13, 24.02.2016.

Bundesgerichtshof, 2 StR 656/13, 18.03.2015.

Bundesgerichtshof, 2 StR 656/13, 04.06.2014.


Az. GSSt 1/16

Bundesgerichtshof, GSSt 1/16, 15.07.2016.


Az. 5 ARs 64/14

Bundesgerichtshof, 5 ARs 64/14, 27.01.2015.


Az. 1 ARs 21/14

Bundesgerichtshof, 1 ARs 21/14, 14.01.2015.


Az. 3 ARs 20/14

Bundesgerichtshof, 3 ARs 20/14, 08.01.2015.


Az. 4 ARs 21/14

Bundesgerichtshof, 4 ARs 21/14, 16.12.2014.


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