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Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen charakterlicher Nichteignung
Meta
05.09.2016
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 05.09.2016, Az. Au 2 S 16.785 (REWIS RS 2016, 5915)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 5915
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst wegen persönlicher und charakterlicher Nichteignung
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Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe
Entlassung eines Beamten auf Probe im Polizeivollzugsdienst
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