Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 26.02.2003, Az. 13 W 2/02

13. Zivilsenat | REWIS RS 2003, 4175

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Im Namen des Volkes: ████████████████████████

Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten.

Die Idee frei zugänglicher, konsolidierter Rechtsprechung ist in Gefahr.

Weitere Informationen hierzu auf openjur.

Anmelden

Meta

13 W 2/02

26.02.2003

Oberlandesgericht Köln 13. Zivilsenat

Beschluss

Sachgebiet: W

Zitier­vorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 26.02.2003, Az. 13 W 2/02 (REWIS RS 2003, 4175)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2003, 4175

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

XI ZR 424/12 (Bundesgerichtshof)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine Formularklausel über die Form von Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse


19 U 63/96 (Oberlandesgericht Köln)


13 W 69/01 (Oberlandesgericht Köln)


13 W 4/02 (Oberlandesgericht Köln)


IX ZB 38/04 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.