13. Zivilsenat | REWIS RS 2003, 4175
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Diese Entscheidung wird gegenwärtig nicht öffentlich vorgehalten.
Die Idee frei zugänglicher, konsolidierter Rechtsprechung ist in Gefahr.
Weitere Informationen hierzu auf openjur.Meta
26.02.2003
Oberlandesgericht Köln 13. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: W
Zitiervorschlag: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 26.02.2003, Az. 13 W 2/02 (REWIS RS 2003, 4175)
Papierfundstellen: REWIS RS 2003, 4175
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
XI ZR 424/12 (Bundesgerichtshof)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sparkassen: Inhaltskontrolle für eine Formularklausel über die Form von Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse
19 U 63/96 (Oberlandesgericht Köln)
13 W 69/01 (Oberlandesgericht Köln)
13 W 4/02 (Oberlandesgericht Köln)
IX ZB 38/04 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.