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21.03.2018
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Urteil
Zitiervorschlag: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.03.2018, Az. 2 L 238/13 (REWIS RS 2018, 11888)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 11888
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Bundesverwaltungsgericht, 1 C 31/18, 04.07.2019.
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 2 L 238/13, 21.03.2018.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
RN 11 K 16.30666 (VG Regensburg)
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
RN 11 K 16.30723 (VG Regensburg)
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei unverfolgt aus Syrien ausgereisten Asylbewerbern
RO 11 K 16.31351 (VG Regensburg)
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige
RN 11 K 16.30723 (VG Regensburg)
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für Flüchtlinge aus Syrien
RN 11 K 16.31520 (VG Regensburg)
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft wegen begründeter Furcht vor Verfolgung bei der Rückkehr nach Syrien
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