2. Senat | REWIS RS 2024, 7257
LRBW
Verwendung potentiell strafbarer Parolen bei Versammlungen
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Meta
03.04.2024
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 2. Senat
Beschluss
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.04.2024, Az. 2 S 496/24 (REWIS RS 2024, 7257)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 7257
vorgehend VG Freiburg (Breisgau), 3. April 2024, 4 K 1340/24, Beschluss
STRAFRECHT EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ VERWALTUNGSRECHT STRAFTATEN DEMONSTRATIONEN ISRAEL VERSAMMLUNGEN OBERVERWALTUNGSGERICHT BREMEN ANTISEMITISMUS GAZA Hinzufügen
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Zitatauswertung
12 S 1947/23 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
Rechtmäßigkeit von Versammlungsauflagen betreffend eine Pro-Palästina-Kundgebung; hier: Verbot von Parolen
14 S 956/24 (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg)
Untersagung der Parole „From the river to the sea" bei einer Versammlung
5 Qs 42/23 (Landgericht Mannheim)
Zur Strafbarkeit der Verwendung des Slogans "From the river to the sea - Palestine will …
5 L 940/24.F (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main)
Beschränkung einer Versammlung mit dem Thema "From the river to the sea - Palestine will …
5 L 973/24.F, 8 B 565/24 (Verwaltungsgericht Frankfurt am Main)
Versammlungsbeschränkung hinsichtlich der Parolen "From the river to the sea" und "Juden-Kindermörder"
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