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einstweilige Anordnung, Obdachlosenunterbringung, Unterbringungsmöglichkeit, Gemeinde, Kostenübernahmeanspruch, Pension, Hotel, Obdachlosenunterkunft, Angemessenheitsgrenze
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einstweilige Anordnung, Obdachlosenunterbringung, Unterbringungsmöglichkeit, Gemeinde, Kostenübernahmeanspruch, Pension, Hotel, Obdachlosenunterkunft, Angemessenheitsgrenze
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
04.09.2015
Entscheidung
Sachgebiet: E
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Entscheidung vom 04.09.2015, Az. Au 7 E 15.1216 (REWIS RS 2015, 5817)
Papierfundstellen: REWIS RS 2015, 5817
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