Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 27.10.2015, Az. 2 BvR 2092/14

2. Senat 1. Kammer | REWIS RS 2015, 3305

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung - Missbrauchsgebühr


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Der Verfahrensbevollmächtigten [X.] wird gemäß § 34 Absatz 2 BVerfGG eine [X.] in Höhe von 200 € (in Worten: zweihundert Euro) auferlegt.

Gründe

1

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen. Sie ist offensichtlich unzulässig.

2

Der Beschwerdeführer hat den Beschluss des [X.] nicht selbst mit der sofortigen Beschwerde angegriffen. Durch die dennoch von ihm mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Beschwerdeentscheidung des [X.], die gegen andere Aktionäre erging, ist er nicht selbst betroffen. Hinsichtlich des Beschlusses des Amtsgerichts hat der Beschwerdeführer den Rechtsweg nicht erschöpft. Selbst wenn dies, wie geltend gemacht, mangels Erfolgsaussicht unzumutbar gewesen sein sollte, wahrt die Verfassungsbeschwerde, auch bei Zugrundlegung der Angaben im Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, insoweit jedenfalls offensichtlich nicht die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 [X.]G.

3

Die Auferlegung einer [X.] in Höhe von 200 € beruht auf § 34 Abs. 2 [X.]G.

4

1. [X.] liegt unter anderem dann vor, wenn sie offensichtlich unzulässig oder unbegründet ist und ihre Einlegung von jedem Einsichtigen als völlig aussichtslos angesehen werden muss. Das [X.] muss nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur verzögert gewähren kann. Die [X.] kann dem Bevollmächtigten des Beschwerdeführers auferlegt werden, wenn ihm die missbräuchliche Handlung zuzurechnen ist (vgl. [X.], 219 f.; 10, 94 <97 f.>; [X.], Beschluss der [X.] des [X.] vom 14. August 2013 - 1 BvR 923/13 -, juris, Rn. 9).

5

2. Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe liegt hier eine der Bevollmächtigten des Beschwerdeführers zuzurechnende missbräuchliche Erhebung der Verfassungsbeschwerde vor. Die oben dargelegten, gravierenden Zulässigkeitsmängel können, insbesondere für einen Rechtsanwalt, nicht zweifelhaft sein.

6

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.]G abgesehen.

7

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

2 BvR 2092/14

27.10.2015

Bundesverfassungsgericht 2. Senat 1. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend LG Bonn, 24. Juli 2014, Az: 6 T 191/14, Beschluss

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 27.10.2015, Az. 2 BvR 2092/14 (REWIS RS 2015, 3305)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 3305

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

2 BvR 1809/14 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung sowie mangels Wahrung der Monatsfrist des § 93 …


2 BvR 2091/14 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung - Missbrauchsgebühr


2 BvR 2233/14 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung - Missbrauchsgebühr


2 BvR 250/16 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer aufgrund gravierender Substantiierungsmängel offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Erkennbarkeit der offensichtlich fehlenden Erfolgsaussicht bei …


2 BvR 2417/15 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Offensichtliches Fehlen jeglicher Erfolgsaussichten einer Urteilsverfassungsbeschwerde - Auferlegung einer Missbrauchsgebühr zu Lasten der Bevollmächtigten …


Referenzen
Wird zitiert von

Keine Referenz gefunden.

Zitiert

1 BvR 923/13

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.