Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Dieses Urteil liegt noch nicht ordentlich formatiert vor. Bitte nutzen Sie das PDF für eine ordentliche Formatierung.
PDF anzeigen
5 [X.]/12
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
vom 23. Oktober 2012
in der Strafsache
gegen
wegen gefährlicher Körperverletzung u.a.
-
2
-
Der 5. Strafsenat des [X.] hat am 23. Oktober 2012
beschlossen:
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des [X.] vom 13. März 2012 wird nach § 349 Abs. 2 [X.] als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dadurch dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Ergänzend bemerkt der Senat:
Zwar tragen die Feststellungen des [X.] im Fall II.2 der [X.] nicht die Annahme eines hinterlistigen Überfalls nach § 224 Abs. 1 Nr. 3 StGB (vgl. Fischer, StGB, 59. Aufl., § 224 Rn. 10). Dies beschwert den [X.] jedoch nicht, da neben der rechtsfehlerfrei angenommenen Bege-hungsform der lebensgefährlichen Behandlung (§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB) die weitere der Körperverletzung mittels eines gefährlichen Werkzeugs (§ 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB) vorliegt und mithin die Verwirklichung von zwei Bege-hungsweisen der gefährlichen Körperverletzung strafschärfend berücksichtigt werden durfte. Eines entsprechenden rechtlichen Hinweises an den Ange-klagten bedurfte es hier nicht (vgl. [X.], [X.], 55. Aufl., § 265 Rn.
13), zumal auch der Angeklagte sich nicht anders als geschehen hätte verteidigen können.
Raum
Schaal
Schneider
Dölp Bellay
Meta
23.10.2012
Bundesgerichtshof 5. Strafsenat
Sachgebiet: StR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 23.10.2012, Az. 5 StR 469/12 (REWIS RS 2012, 2070)
Papierfundstellen: REWIS RS 2012, 2070
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 StR 278/16 (Bundesgerichtshof)
4 StR 646/16 (Bundesgerichtshof)
3 StR 278/16 (Bundesgerichtshof)
Gefährliche Körperverletzung und Vergewaltigung: Voraussetzungen der gemeinschaftlichen Begehung
3 StR 65/23 (Bundesgerichtshof)
4 StR 200/14 (Bundesgerichtshof)
Keine Referenz gefunden.
Keine Referenz gefunden.