Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 26.03.2021, Az. 2 BvR 547/21

2. Senat | REWIS RS 2021, 7406

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Erlass einer einstweiligen Anordnung: Hängebeschluss zur Ausfertigung des Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetzes - Bekanntgabe ohne Begründung gem § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG


Tenor

Es wird angeordnet, dass das Gesetz zum Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der [X.] und zur Aufhebung des Beschlusses 2014/335/[X.], [X.] ([X.] – [X.]) (Bundestagsdrucksache 19/26821) bis zur Entscheidung des [X.] über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch den Bundespräsidenten nicht ausgefertigt wird

Gründe

1

Die Begründung wird nachgereicht.

Meta

2 BvR 547/21

26.03.2021

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvR

nachgehend BVerfG, 6. Dezember 2022, Az: 2 BvR 547/21, Urteil

Art 23 Abs 1 S 2 GG, Art 82 Abs 1 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 5 S 1 BVerfGG, Art 122 AEUV, Art 311 Abs 1 AEUV, Art 311 Abs 2 AEUV, Art 311 Abs 3 S 1 AEUV, Art 311 Abs 3 S 2 AEUV, EUBes 335/2014, § 3 Abs 1 IntVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 26.03.2021, Az. 2 BvR 547/21 (REWIS RS 2021, 7406)

Papier­fundstellen: WM2021,852 REWIS RS 2021, 7406


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 BvR 547/21

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 547/21, 15.04.2021.

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 547/21, 26.03.2021.


Az. 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21

Bundesverfassungsgericht, 2 BvR 547/21, 2 BvR 798/21, 06.12.2022.


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