13. Strafkammer | REWIS RS 2024, 3912
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Pflichtverteidigerbestellung, Hinzuverbundene Verfahren, Sofortige Beschwerde, Beschwerdeführer, Ermittlungsverfahren, Rückwirkende Beiordnung, Beiordnungsantrag, Verfahrensverbindung, Beschwerderecht, Staatsanwaltschaft, Gebührenrechtliche, Geschäftsnummer, Beschlüsse des Amtsgerichts, Kostenentscheidung, Abhilfeentscheidung, Rückwirkende Bestellung, Schriftsätze, Abhilfeverfahren, Einfache Beschwerde, Vergütungsanspruch
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Pflichtverteidigerbestellung, Hinzuverbundene Verfahren, Sofortige Beschwerde, Beschwerdeführer, Ermittlungsverfahren, Rückwirkende Beiordnung, Beiordnungsantrag, Verfahrensverbindung, Beschwerderecht, Staatsanwaltschaft, Gebührenrechtliche, Geschäftsnummer, Beschlüsse des Amtsgerichts, Kostenentscheidung, Abhilfeentscheidung, Rückwirkende Bestellung, Schriftsätze, Abhilfeverfahren, Einfache Beschwerde, Vergütungsanspruch
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
25.06.2024
LG Nürnberg-Fürth 13. Strafkammer
Entscheidung
Sachgebiet: Qs
Zitiervorschlag: LG Nürnberg-Fürth, Entscheidung vom 25.06.2024, Az. 13 Qs 17/24 (REWIS RS 2024, 3912)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 3912
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