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Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens
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Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens in Italien im Rahmen des sog. Dublin-Verfahrens
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
06.07.2018
Entscheidung
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 06.07.2018, Az. M 9 S 17.51077 (REWIS RS 2018, 6406)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 6406
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M 9 S 17.51077 (Verwaltungsgericht München)
Keine systematischen Mängel des italienischen Asylverfahrens oder der dortigen Aufnahmebedingungen
Keine systemischen Mängel des italienischen Asylverfahrens
Keine rechtswidrige Abschiebungsanordnung bei schwangerer Asylbewerberin nach Italien im Dublin-Verfahren
Keine systemischen Mängel im italienischen Asylverfahren