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PDF anzeigen [X.] vom 22. Oktober 2009 in dem Rechtsstreit - 2 - Der I. Zivilsenat des [X.] hat am 22. Oktober 2009 durch [X.] [X.] und [X.] Dr. Büscher, Dr. Bergmann, [X.] und [X.] beschlossen: Das Urteil vom 22. Januar 2009 wird gemäß § 319 Abs. 1 ZPO in Ziffer III. der Entscheidungsgründe dahin berichtigt, dass es dort statt "des Beklagten" "der Klägerin" heißt.
[X.] Büscher Bergmann
[X.] Vorinstanzen: [X.], Entscheidung vom 17.05.2006 - 12 O 538/05 - [X.], Entscheidung vom 16.01.2007 - [X.] -
Meta
22.10.2009
Bundesgerichtshof I. Zivilsenat
Sachgebiet: ZR
Zitiervorschlag: Bundesgerichtshof, Entscheidung vom 22.10.2009, Az. I ZR 19/07 (REWIS RS 2009, 1010)
Papierfundstellen: REWIS RS 2009, 1010
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