Bundespatentgericht, Beschluss vom 27.04.2010, Az. 24 W (pat) 78/08

24. Senat | REWIS RS 2010, 7163

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "MAKROVISION/makro (Wort-Bild-Marke/Gemeinschaftsmarke)" – zur Kennzeichnungskraft – teilweise Waren- und Dienstleistungsidentität und -ähnlichkeit - keine unmittelbare Verwechslungsgefahr - keine Verwechslungsgefahr durch gedankliches In-Verbindung-Bringen - keine Verwechslungsgefahr im weiteren Sinn


Tenor

In der Beschwerdesache

betreffend die Marke 305 52 394

hat der 24. Senat ([X.]) des [X.] unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] Prof. Dr. Hacker sowie [X.] und Eisenrauch in der Sitzung vom 27. April 2010

beschlossen:

Die Beschwerde der Widersprechenden wird zurückgewiesen.

Gründe

I.

1

Die am 1. September 2005 angemeldete Wortmarke

2

[X.][X.]

3

ist am 16. Februar 2006 für zahlrei[X.]he Waren und Dienstleistungen unters[X.]hiedli[X.]her Klassen unter der Nr. 305 52 394 in das Markenregister eingetragen und am 24. März 2006 veröffentli[X.]ht worden.

4

Na[X.]h Eins[X.]hränkungen im Lauf des patentamtli[X.]hen Verfahrens weist das Verzei[X.]hnis nunmehr folgende Fassung auf:

5

„01 Unbeli[X.]htete Filme

6

07 Staubsauger, Was[X.]hmas[X.]hinen, Ges[X.]hirrspüler, Bügelmas[X.]hinen, elektris[X.]he Rührgeräte, elektris[X.]he Alless[X.]hneider, Elektromesser, elektris[X.]he Messers[X.]hleifer, elektris[X.]he Kü[X.]henmas[X.]hinen, Kaffeemühlen, [X.], Fleis[X.]hwölfe

7

08 elektris[X.]he Rasierapparate, Barts[X.]hneider und sonstige Haars[X.]hneidemas[X.]hinen (elektris[X.]h und ni[X.]ht elektris[X.]h)

8

10 medizinis[X.]he Apparate und Geräte; Massagegeräte

9

11 elektris[X.]h betriebene Geräte für Haushalt und Kü[X.]he (soweit in Klasse 11 enthalten), nämli[X.]h Kaffeemas[X.]hinen, Eismas[X.]hinen, Entsafter, Ko[X.]hgeräte (elektris[X.]h), nämli[X.]h Gasherde, Elektroherde, Ko[X.]hplatten, Mikrowellengeräte; Toaster, Kühls[X.]hränke, Gefriergeräte, Wassererhitzer, Grillgeräte, Fritteusen, Eierko[X.]her, Fonduegeräte (elektris[X.]h); Dunstabzugshauben; Lampen, Glühbirnen; Haartro[X.]kner, Heizgeräte, Bräunungsgeräte, Klimageräte, Luftbefeu[X.]hter, Luftreiniger, Desinfektionsgeräte, Warmwasserspei[X.]her, Ventilatoren, elektris[X.]he Wäs[X.]hetro[X.]kner, Fußwärmgeräte

14 Elektronikuhren

15 elektris[X.]he Musikinstrumente, nämli[X.]h [X.]

16 Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien (soweit in Klasse 16 enthalten), Alben, Zeits[X.]hriften, Bü[X.]her, nämli[X.]h Handbü[X.]her und anderes s[X.]hriftli[X.]hes Begleitmaterial für Computer und Computerprogramme, S[X.]hreibmas[X.]hinen

20 Möbel, nämli[X.]h Kü[X.]hen, nämli[X.]h Einbaukü[X.]hen, Spülen; Rundfunk- und Fernsehmöbel

21 Geräte (soweit in Klasse 21 enthalten) und Behälter für Haushalt und Kü[X.]he (ni[X.]ht aus Edelmetall oder plattiert), nämli[X.]h Wäs[X.]hetro[X.]kenständer, Ko[X.]htöpfe, Pfannen, Teppi[X.]hklopfer, Fonduegeräte (ni[X.]ht elektris[X.]h), elektris[X.]he Mundpflegegeräte eins[X.]hließli[X.]h Zahnbürsten

25 Oberbekleidungsstü[X.]ke

28 Telespiele, Computerspiele ([X.]), Videospiele ([X.]); vorgenannte Waren ni[X.]ht als Zusatzgeräte für Fernseher

35 Dienstleistungen eines Einzelhandelsunternehmens, nämli[X.]h Zusammenstellen eines Sortiments von unbeli[X.]hteten Filmen, elektris[X.]hen Rasierapparaten, Barts[X.]hneidern und sonstigen Haars[X.]hneidegeräten, elektris[X.]hen Alless[X.]hneidern, Elektromessern, elektris[X.]hen Messers[X.]hleifern, von Geräten zur Aufzei[X.]hnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und/oder Bild und/oder elektronis[X.]h verarbeitenden Daten, nämli[X.]h von [X.], Radiogeräten, analogen und digitalen Tonbandgeräten und Kassettenre[X.]ordern, analogen und digitalen S[X.]hallplattenspielern, Lautspre[X.]hern, Telefongeräten, Telefonanlagen, [X.], [X.], Faxgeräten, Verstärkern, Alarmgeräten, We[X.]hselspre[X.]hgeräten, Babyphonen Antennen, von vorgenannten Geräten au[X.]h für den mobilen Einsatz und den Einbau in Kfz, von Mikrophonen, Kopfhörern, [X.], Magnetaufzei[X.]hnungsträgern, nämli[X.]h von bespielten und unbespielten Audio- und Videobändern sowie S[X.]hallplatten und [X.], von Batterien und fotografis[X.]hen, Film- und optis[X.]hen Apparaten und Instrumenten, nämli[X.]h von Fotoapparaten, Objektiven, Ferngläsern, Videokameras, Filmkameras, Videore[X.]ordern, Videoprintern, beli[X.]hteten Filmen, Projektoren, Beli[X.]htungsmessern, Blitzgeräten, Leinwänden, Diarahmen, Stativen, Fototas[X.]hen, von Re[X.]henmas[X.]hinen, Datenverarbeitungsgeräten, Computern, Bilds[X.]hirmen, Dru[X.]kern, Computerperipheriegeräten sowie deren Zubehör, nämli[X.]h bespielte und unbespielte Disketten, CD-ROMs, Tastaturen, Computermäuse, Joysti[X.]ks, Ste[X.]kplatinen, von elektronis[X.]hen Medien, Computerprogrammen, Satellitenempfangsanlagen, eins[X.]hließli[X.]h Satellitenantennen; von Staubsaugern, Bügeleisen, Waagen, elektris[X.]hen Shampoonierern, von medizinis[X.]hen Apparaten und Geräten und von elektris[X.]h betriebenen Geräten für Haushalt und Kü[X.]he, nämli[X.]h Was[X.]hmas[X.]hinen, Ges[X.]hirrspülern, Bügelmas[X.]hinen, Kü[X.]hemas[X.]hinen, elektris[X.]hen Rührgeräten, elektris[X.]hen Haarpflegegeräten, Haartro[X.]knern, Heizgeräten, Bräunungsgeräten, Massagegeräten, Klimageräten, Luftbefeu[X.]htern, Luftreinigern, Desinfektionsgeräten, Warmwasserspei[X.]hern, Kaffeemas[X.]hinen, Ventilatoren, elektris[X.]hen Wäs[X.]hetro[X.]knern, [X.], [X.], Eismas[X.]hinen, Entsaftern, Fleis[X.]hwölfen, Kaffeemühlen, Foliens[X.]hweißgeräten, Was[X.]htro[X.]knern, [X.], nämli[X.]h von [X.], [X.], Ko[X.]hplatten, Mikrowellengeräten, von Toastern, Kühls[X.]hränken, Gefriergeräten, Wassererhitzern, Grillgeräten, Fritteusen, [X.], Fonduegeräten, von Lampen, Glühbirnen, Elektronikuhren, [X.], von elektris[X.]hen Musikinstrumenten, nämli[X.]h von [X.], von Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, Alben, Zeits[X.]hriften, Bü[X.]hern, nämli[X.]h von Handbü[X.]hern und anderen s[X.]hriftli[X.]hen Begleitmaterialien für Computer und Computerprogramme und S[X.]hreibmas[X.]hinen, von Möbeln, nämli[X.]h von Kü[X.]hen, Einbaukü[X.]hen, Spülen sowie Rundfunk- und Fernsehmöbeln, von Geräten und Behältern für Haushalt und Kü[X.]he (ni[X.]ht aus Edelmetall oder plattiert), nämli[X.]h von Wäs[X.]hetro[X.]knern, Ko[X.]htöpfen, Pfannen, Teppi[X.]hklopfern, Fonduegeräten, Dunstabzugshauben, elektris[X.]hen Mundpflegegeräten eins[X.]hließli[X.]h Zahnbürsten sowie von Oberbekleidung und von Telespielen, Computerspielen, Videospielen, ausgenommen des Transports dieser Waren und Beratungsleistungen bezügli[X.]h dieser Waren gegenüber Verbrau[X.]hern um den Verbrau[X.]hern Ansi[X.]ht und Erwerb dieser Waren zu erlei[X.]htern; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Inanspru[X.]hnahme von Telekommunikationsdienstleistungen; Vermittlung von Verträgen für Dritte, über die Erbringung von Dienstleistungen mittels Internet

36 Vermittlung von Versi[X.]herungen elektronis[X.]her Geräte sowie von Finanzierungskrediten

37 Einbau und Reparatur elektris[X.]her und elektronis[X.]her Geräte, nämli[X.]h Einbau von Autoradios und Mobiltelefonen in Kfz, Reparaturdienste elektris[X.]her und elektronis[X.]her Geräte und Anlagen

38 Bereitstellung des Zugriffs auf Daten, auf Informationen in Computernetzwerken, Vermietung von Zugriffszeiten zu Computernetzwerken mit multimedialen Inhalten, ausgenommen Spiele; Betrieb von Einri[X.]htungen für die Telekommunikation, nämli[X.]h Mailboxen

40 Entwi[X.]klung von fotografis[X.]hen Filmen“

Widerspru[X.]h erhoben ist aus der am 23. März 1998 angemeldeten und am 21. April 2005 eingetragenen Gemeins[X.]haftsmarke 781 732

Abbildung

(farbig)

die für folgende Waren und Dienstleistungen S[X.]hutz genießt:

„1

Chemis[X.]he Erzeugnisse für gewerbli[X.]he Zwe[X.]ke, ausgenommen zur Verwendung in der Lederindustrie; [X.]hemis[X.]he Erzeugnisse für wissens[X.]haftli[X.]he oder fotografis[X.]he Zwe[X.]ke, [X.]hemis[X.]he Erzeugnisse für land-, garten- und forstwirts[X.]haftli[X.]he Zwe[X.]ke; Blumenfris[X.]hhaltemittel, Nährsalze, Bodenverbesserungsmittel, Mittel zum Klären von Wasser; Kunstharze und Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel, insbesondere Rasendünger, Rosendünger, Tannendünger, Blumendünger, Volldünger und Rhododendrondünger; Blumenerde, [X.], [X.]; Feuerlös[X.]hmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbli[X.]he Zwe[X.]ke, Klebekitte; [X.]hemis[X.]he Erzeugnisse zum Fris[X.]hhalten und Haltbarma[X.]hen von Lebensmittel, unbeli[X.]htete Filme.

2

Farben, La[X.]ke, Firnisse; Rosts[X.]hutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen, nämli[X.]h Holz- und Polierbeizen; [X.] im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Dru[X.]ker und Künstler.

3

Was[X.]h- und Blei[X.]hmittel, ausgenommen zur Verwendung in der Lederindustrie; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und S[X.]hleifmittel, ausgenommen zur Verwendung in der Lederindustrie; Seifen, ausgenommen zur Verwendung in der Lederindustrie; Wäs[X.]hestärke, Parfümerien, ätheris[X.]he Öle, Mittel zur Körper- und S[X.]hönheitspflege, Deodorants für die Körperpflege, Haarwässer, Haarsprays und -festiger, Zahnputzmittel, Duft- und Raumsprays (soweit in Klasse 3 enthalten); ätheris[X.]he Öle für Nahrungsmittel.

4

Te[X.]hnis[X.]he Öle und Fette, ausgenommen zur Verwendung in der Lederindustrie; S[X.]hmiermittel, ausgenommen zur Verwendung in der Lederindustrie; Staubabsorbierungs-, Staubbenutzungs- und Staubbindemittel, ausgenommen zur Verwendung in der Lederindustrie; feste, flüssige und gasförmige Brennstoffe, insbesondere Kohle, Holzkohle, Koks, Anzündepasten und -würfel, Torf, Holz, Benzin, [X.], Heizöl, Treibstoffe für Explosionsmotoren, Benzol, Petroleum, Spiritus, Flüssiggas wie Propangas und Butangas, A[X.]etylen, Sauerstoff und Wasserstoff; Leu[X.]htstoffe; Kerzen, Wa[X.]hsli[X.]hte, Na[X.]htli[X.]hte und Do[X.]hte, Anzünder als Material.

5

Chemis[X.]he Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege, [X.], Insektizide, Fungizide, Herbizide, Molluszide, Nematozide; diätetis[X.]he Babykost; Antiseptika und Desinfektionsmittel; Pflaster, Verbandmaterial; frauenhygienis[X.]he Artikel, nämli[X.]h Damenbinden, Slipeinlagen, Tampons, Monatshös[X.]hen; Deodorants für gesundheitli[X.]he Zwe[X.]ke, desodorierende Raumsprays; Haftmittel für Zahnprothesen; Mittel zur Vertilgung von s[X.]hädli[X.]hen Tieren, insbesondere Rodentizide; medizinis[X.]he Tees und Drogen; Vitaminpräparate; Arzneimittel (soweit sie ni[X.]ht der Apothekenpfli[X.]ht unterliegen); diätetis[X.]he Erzeugnisse für medizinis[X.]he Zwe[X.]ke, diätetis[X.]he Erzeugnisse auf der Basis von Vitaminen als Nahrungsmittel für die nährstoffreduzierte und/oder kalorienkontrollierte Ernährung; Heilkräuter-Extrakte, Nahrungsergänzungsmittel, nämli[X.]h Präparate zum Anrei[X.]hern der mens[X.]hli[X.]hen Nahrung mit Spurenelemente, Vitaminen, Ges[X.]hma[X.]ksstoffen, Ges[X.]hma[X.]ksverstärkern und Ballaststoffen.

6

Kabel und Drähte aus Metall (ni[X.]ht für elektris[X.]he Zwe[X.]ke); Baumaterialien aus Metall; Metallrohre; Kleineisenwaren Waren aus unedlen Metallen, nämli[X.]h Ketten, Faßhähne, [X.], Rohrleitungsverbindungsstü[X.]ke, Ventile, Gitter, Möbelrollen, S[X.]hilder, Transportbehälter, Tanks sowie Fenster-, Tür- und Möbelbes[X.]hläge; S[X.]hlosserwaren und Müll- und Wassertonnen, [X.]; Gelds[X.]hränke und -kassetten; transportable Bauten aus Metall, insbesondere Fertiggaragen.

7

Elektris[X.]he Kü[X.]henmas[X.]hinen zum Zerkleinern, Ha[X.]ken, Mahlen, S[X.]hneiden, Pressen Rühren oder S[X.]hlagen, Fleis[X.]hwölfe, Nähmas[X.]hinen, Ges[X.]hirrspüler, Was[X.]hmas[X.]hinen, S[X.]hleudern; Motoren (ausgenommen für Landfahrzeuge); landwirts[X.]haftli[X.]he Mas[X.]hinen; Reinigungsmas[X.]hinen, mas[X.]hinelle Filtriergeräte, Pumpen zur Förderung von Flüssigkeiten, Feststoffen und Luft, handgetätigte, elektris[X.]h oder dur[X.]h Benzinmotoren angetrieben oder als Aufsatz zu handbetätigten Geräten oder Mas[X.]hinen; Stromgeneratoren; Mas[X.]hinen für Metall-, Holz-, Kunststoffverarbeitung, Kompressoren, Kehrmas[X.]hinen, S[X.]hneeräumgeräte, Reinigungsmas[X.]hinen, mas[X.]hinelle Filtriergeräte, [X.]; [X.], Dru[X.]kregler; elektris[X.]he Rasentrimmer, Akku-He[X.]kens[X.]heren, Vertikutierer, Gartenha[X.]ken, Motorsensen, Hä[X.]ksler, S[X.]hredder, Mul[X.]hmäher, Benzin- und Elektrorasenmäher, Rasenmäher in Form von Traktoren und andere Fahrzeugen; Seilwinde; [X.] und Flas[X.]henbezug, au[X.]h elektris[X.]h; Kompressoren und Zubehör, nämli[X.]h [X.], [X.], [X.], [X.]; [X.]; elektris[X.]h angetriebene Werkzeuge für den [X.], S[X.]hneide-, Bohr-, S[X.]hlabohr-, Hobel-, S[X.]hraub-, S[X.]hleif- und Fräsemas[X.]hinen, Bohrhammer, Bohrs[X.]hrauber, Bohr- und Fräsestationen, Fräsens[X.]hleifmotoren, Drehmas[X.]hinen, Elektrosägen, Wippsäge, Kettensägen, Sti[X.]hsägen, Kreissägen, Tis[X.]hkreissägen, S[X.]hneidevorri[X.]htungen und für vorgenannte Werkzeuge angepasste Arbeitstis[X.]he, Elektrohobel, S[X.]hleifgeräte und -mas[X.]hinen, Elektro- und Handta[X.]ker, elektris[X.]he Lötkolben und Lötstationen, Lötpistolen, Heißklebpistolen, S[X.]hraubstö[X.]ke, elektris[X.]he Generatoren, Stromgeneratoren, Heißluftgeneratoren, Farbspritzgeräte, Tapetenablösgeräte, Heißluftgeräte und -gebläse, au[X.]h zur La[X.]kentfernung, Fliesentrenn- und -s[X.]hneidenmas[X.]hinen, elektris[X.]he S[X.]hweißmas[X.]hinen, Ho[X.]hdru[X.]kreiniger, [X.], [X.] als Geräte und als Aufsatz für Bohrmas[X.]hinen, Rolladen, Rolladenmotor und -lift; Nähmas[X.]hinen, Stri[X.]kmas[X.]hinen, Ges[X.]hirrspüler, Was[X.]hmas[X.]hinen, Bügelmas[X.]hinen, elektris[X.]he angetriebene Geräte für Haushalt und Kü[X.]he, Foliens[X.]hweißer, Brot- und Aufs[X.]hnitts[X.]hneider, Dosenöffner, Mixer, Entsafter, Elektromesser, [X.], Universalkü[X.]henmas[X.]hinen, Nudelmas[X.]hinen, Rührgeräte, Fleis[X.]hha[X.]ker, Getreidemühlen, Kaffeemühlen, Alless[X.]hneider, Pressen, Staubsauger; elektris[X.]he Rasenmäher, elektris[X.]he Harken, elektris[X.]he Häksler; Filter als Teile für Mas[X.]hinen oder Motoren; Brutapparate für Eier; mas[X.]hinell angetriebene land- und gartenwirts[X.]haftli[X.]he Geräte; elektris[X.]he He[X.]kens[X.]heren; Ventilatoren und Zylinder für Motoren.

8

Handbetätigte Werkzeuge und Instrumente, Messers[X.]hmiedewaren, Gabeln und Löffel; Rasierapparate; Nagels[X.]hneidergeräte; Hundetrimmer; elektris[X.]he S[X.]hermas[X.]hinen; Hieb- und Sti[X.]hwaffen; me[X.]hanis[X.]he Rasenmäher; me[X.]hanis[X.]he Rasentrimmer, me[X.]hanis[X.]he He[X.]kens[X.]heren; handbetätigte Geräte für land-, garten- und forstwirts[X.]haftli[X.]he Zwe[X.]ke, für den Mas[X.]hinen-, Apparate- und Fahrzeugbau sowie für Baute[X.]hnik.

9

Elektris[X.]he, elektrote[X.]hnis[X.]he, elektronis[X.]he Apparate und Instrumente (soweit in Klasse 9 enthalten); Brillen, Ferngläser, Bildprojektoren, Vergrößerungsapparate, Stative für Kameras; Funk- und Fernspre[X.]hgeräte, Spre[X.]hmas[X.]hinen, Unterhaltungsgeräte als Zusatzgeräte für einen Fernseher; Farbkopiergeräte und -mas[X.]hinen, eins[X.]hließli[X.]h elektrostatis[X.]he und thermis[X.]he, Fotokopierer und andere Vervielfältigungsgeräte; Spezialbehälter, die an vorgenannte Apparate und Instrumente speziell angepasst sind; elektris[X.]he Lötapparate, elektris[X.]he S[X.]hweißgeräte, autogene S[X.]hweißgeräte, Ladegeräte für Akkus; Foliens[X.]hweißgeräte; Bohnermas[X.]hinen, Bügeleisen; S[X.]hutzhelme für Wintersportler, [X.], Radfahrer und Motorradfahrer; [X.], Tau[X.]herbrillen, Skibrillen; Unfalls[X.]hutzbekleidung, eins[X.]hließli[X.]h S[X.]huhe, Spezialkleidung für [X.], Gesi[X.]htss[X.]hutzs[X.]hilder, S[X.]hutzbrillen oder S[X.]hutzmasken für Arbeiter; beli[X.]htete Filme; Batterien, Ta[X.]hometer, Transformatoren; elektris[X.]he Kabel, Drähte, Leiter- und Verbindungsarmaturen hierzu sowie S[X.]halter und Verteiltafeln oder -s[X.]hränke; Warndreie[X.]ke; Feuerlös[X.]hgeräte; Registrierkassen, Re[X.]henmas[X.]hinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer, mit Programmen versehene mas[X.]hinenlesbar Datenträger, Datenverarbeitungsprogramme; Verkaufsautomaten und Me[X.]haniken für geldbetätigte Apparate; Magnetaufzei[X.]hnungsträger in Form von Bändern, Folien, Platten, Cassetten, S[X.]hallplatten; Geräte zur Aufzei[X.]hnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; S[X.]hiffahrts-, Vermessungs-, photographis[X.]he, Film-, optis[X.]he, [X.], Meß-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterri[X.]htsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente für die [X.], nämli[X.]h für die Na[X.]hri[X.]hten-, Ho[X.]hfrequenz- und Regelungste[X.]hnik; wissens[X.]haftli[X.]he Apparate und Instrumente für die Fors[X.]hung in Laboratorien; Metall- und Spannungssu[X.]hgeräte; Garagentüröffner.

10

Orthopädis[X.]he Artikel, nämli[X.]h orthopädis[X.]he Bandagen, Miederwaren, Strumpfwaren und S[X.]huhe; Thermokissen, [X.], Stützkissen, Gehhilfen, Pulsmeßgeräte, Luftsprudelbäder, Zahnpoliergeräte, Kondome, [X.], Sauger; gesundheitli[X.]he Geräte, nämli[X.]h [X.], Hörgeräte, Fieberthermometer, Blutzu[X.]kermeßgeräte, [X.], [X.], Bräunungsgeräte, Massagegeräte, Geräte für die Krankengymnastik, Reizstromgeräte, [X.] für [X.]; [X.]hirurgis[X.]hes Nahtmaterial; Heizkissen und Heizde[X.]ken für medizinis[X.]he Zwe[X.]ke.

11

Elektris[X.]he Wärmflas[X.]hen, elektris[X.]h beheizte Fußwärmer, Heizkissen und Heizde[X.]ken für ni[X.]ht medizinis[X.]he Zwe[X.]ke; Wärmepumpen, Joghurtzubereiter; Beleu[X.]htungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Ko[X.]h-, Kühl-, Tro[X.]ken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen, Wäs[X.]hetro[X.]kner; Fahrtri[X.]htungsanzeiger.

12

Landfahrzeuge, insbesondere Anhänger und PKW, Mofas, Motorräder, Fahrräder, S[X.]hneepflüge und S[X.]hneeraupenfahrzeuge; S[X.]hubkarren, Gartenkarren, Krankenrollstühle, Kinderwagen, Golfkarren, [X.], Teile von [X.], insbesondere Anlasser, Auspufftöpfe, Bremsen, Fahrtri[X.]htungsanzeiger, [X.], [X.], Getriebe, Kupplungen, Motoren und Treibriemen, Fahrzeugsitze, Lenkräder, Räder, Reifen, Felgen, Reifenventile, Stoßdämpfer, Kupplungen, Auto- und Fahrradzubehör, nämli[X.]h Gepä[X.]k- und Skiträger, S[X.]hneeketten, Spoiler, Kopfstützen, Si[X.]herheitsgurte, Si[X.]herheitskindersitze, Fahrradnetze, Klingeln und Luftpumpen, Fli[X.]kzeug; Da[X.]hkoffer.

13

Feuerwerkskörper.

14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte Gegenstände oder damit plattierte Waren, nämli[X.]h kunstgewerbli[X.]he Gegenstände, Ziergegenstände, Tafelges[X.]hirr und -aufsätze (ausgenommen Beste[X.]ken), Uhrarmbänder, Medaillen und Medaillons, Zigarren- bzw. Zigarettenetuis und -spitzen, Juwelierwaren, S[X.]hmu[X.]kwaren, Modes[X.]hmu[X.]k, Edelsteine und S[X.]hmu[X.]ksteine; Uhren und Zeitmeßinstrumente.

15

Musikinstrumente.

16

Papier und Pappe, Waren aus Papier und Pappe (Karton), nämli[X.]h Papierhandtü[X.]her, -servietten, Filterpapier, Papiertas[X.]hentü[X.]her, Toilettenpapier, Papierwindeln, [X.], [X.], [X.], Bu[X.]hbinderartikel, nämli[X.]h [X.], -leinen und andere textile Stoffe zum Bu[X.]hbinden; Lehr- und Unterri[X.]htsmittel (ausgenommen Apparate) in Form von [X.], Spielen, Tier- und Pflanzenpräparate, geologis[X.]hen Modellen und Präparaten, Globen, [X.]; elektris[X.]he und elektronis[X.]he S[X.]hreibmas[X.]hinen, Büroartikel (ausgenommen Möbel), nämli[X.]h [X.], Frankiermas[X.]hinen, Aktenordner, Briefkörbe, Brieföffner, S[X.]hreibunterlagen, [X.], Hefter, Diktiergeräte, Büro- und Heftklammern, Farbbänder, [X.] für [X.], Stempel, Stempelkissen, Stempelfarbe, Tinten zum S[X.]hreiben und Zei[X.]hnen, Tus[X.]he, [X.] für S[X.]hriftstü[X.]ke, Ordner und Aktende[X.]kel für S[X.]hriftstü[X.]ke, Rü[X.]ken für Ordner und Aktende[X.]kel, Halter für Kugels[X.]hreiber und Bleistifte, Bleistiftspitzer, S[X.]hreibtis[X.]hgarnituren, [X.], Karteikästen, Pultordner, Papierkörbe, Büros[X.]heren, Papiers[X.]hneider, Briefwaagen, Re[X.]hens[X.]hieber; Dru[X.]klettern und -stö[X.]ke; Spielkarten; Ringbü[X.]her, Konferenzmappen, [X.], [X.], S[X.]hreib- und Re[X.]henhefte, [X.], [X.], Aufgabenhefte, Verpa[X.]kungsmaterial aus Kunststoff, nämli[X.]h Hüllen, Beutel und Folien; Fotografien, S[X.]hreibwaren, Fotoalben, Klebstoffe für Papier- und S[X.]hreibwaren oder für Haushaltszwe[X.]ke, au[X.]h zum Basteln; Selbstklebebänder für Papier- und S[X.]hreibwaren oder für Haushaltszwe[X.]ke; [X.], nämli[X.]h Modelliermasse, Leinwand, Tus[X.]hen, Malerpaletten und -staffeleien, Beizen und Blattmetalle für Künstler; Pinsel.

17

Folien, Platten und Stangen aus Kunststoff als Halbfabrikate; Di[X.]htungs-, Pa[X.]kungs- und Isoliermittel; Asbest, Glimmer und Waren daraus, nämli[X.]h feuers[X.]hützende Tü[X.]her und Isolieranzüge; S[X.]hläu[X.]he (ni[X.]ht aus Metall); Selbstklebebänder, außer für medizinis[X.]he Zwe[X.]ke, für Papier- und S[X.]hreibwaren oder für den Haushalt.

18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, nämli[X.]h Tas[X.]hen und andere ni[X.]ht an die aufzunehmenden Gegenstände angepasste Behältnisse sowie Kleinlederwaren, insbesondere Geldbeutel, Brieftas[X.]hen und S[X.]hlüsseltas[X.]hen; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regens[X.]hirme, Sonnens[X.]hirme und Spazierstö[X.]ke; Handtas[X.]hen, Aktentas[X.]hen, Einkaufstas[X.]hen, S[X.]hulranzen, Pa[X.]ksä[X.]ke, Ru[X.]ksä[X.]ke.

19

Baumaterialien (ni[X.]ht aus Metall), insbesondere teilweise bearbeitetes Holz sowie Balken, Bretter und Platten, Sperrholz, Bauglas, insbesondere Fliesen und Fensterglas, Rohre (ni[X.]ht aus Metall) für [X.]; transportable Bauten (ni[X.]ht aus Metall), insbesondere Fertiggaragen, Gartenhäuser, Vorratss[X.]huppen.

20

Möbel, Campingmöbel, Bettzeug, Matratzen, Kopfkissen, S[X.]hlafsä[X.]ke für Campingzwe[X.]ke; Spiegel, Rahmen; Waren aus Kunststoff, nämli[X.]h Profilleisten für Bilderrahmen, Vorhängeleisten, Dübel, Kisten, Transportpaletten, Fässer, Container, Truhen, Tanks, Nieten, S[X.]hrauben, Stifte, S[X.]hilder, Möbel-, Fenster-, Türbes[X.]hläge, Gardinenleisten und Gardinenhaken, [X.], Kleiderhüllen, Kleiderbügel, Wäs[X.]heklammern, [X.], Spalierstäbe; Briefkästen, ni[X.]ht aus Metall oder Mauerwerk; Waren aus Holz- oder Holzersatzstoffen, nämli[X.]h Profilleisten für Bilderrahmen, Vorhangleister, Dübel, Kisten, Transportpaletten, Fässer, Container, Truhen, Werkbänke, Tanks, Hähne, Spalierlatten, [X.], Garnspulen, Kleiderbügel, Wäs[X.]heklammern, Kunstgegenstände, Ziergegenstände; Waren aus Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Kno[X.]hen, Elfenbein, Fis[X.]hbein, S[X.]hildpatt, Bernstein, Perlmutter und Meers[X.]haum.

21

Reinigungsgeräte; Putzzeug, Stahlspäne; Ko[X.]hges[X.]hirr aus Metall wie Töpfe, Pfannen und Kessel, Eimer; Waren aus Glas, Porzellan und Steingut für Haushalt und Kü[X.]he, nämli[X.]h Teller, Tassen, Untertassen, Pfannen, S[X.]hüsseln, Dosen, Terrinen, Bierseidel, Biergläser, Wein- und Wassergläser, Vasen, Be[X.]her, S[X.]halen, Marmeladen- und Konfitürenbehälter, Zu[X.]ker- und Sahnegarnituren, Garnituren für Essig, [X.] und Öl, Obsts[X.]hüsseln, [X.], Ko[X.]htöpfe, Karaffen und Flas[X.]hen; kleine handbetätigte Haus- und Kü[X.]hengeräte (ausgenommen Spritzen und Zerstäuber für Flüssigkeiten und Pulver aller Art) sowie tragbare Behälter für Haushalt und Kü[X.]he (ni[X.]ht aus Edelmetall oder plattiert); Speiseeiszubereiter; Geräte für Körper- und S[X.]hönheitspflege, elektris[X.]he Kämme und Zahnbürsten, elektris[X.]he Manikürgeräte, Munddus[X.]hen, Rasensprenger; Kämme, S[X.]hwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln).

22

Seile, Bindfäden, Netze, nämli[X.]h Fis[X.]her- und Einkaufsnetze; Zelte, Planen, Segel, Verpa[X.]kungsbeutel aus textilem Material; Sä[X.]ke für Transport und die Lagerung von Gütern.

23

Garne und Fäden für textile Zwe[X.]ke.

24

Webstoffe; Textilwaren, nämli[X.]h Textilstoffe, Gardinen, Rollos, Haushaltswäs[X.]he, Tis[X.]h- und Bettwäs[X.]he; Bett- und Tis[X.]hde[X.]ken; Möbelbezugstoffe; Dekorstoffe.

25

Bekleidungsstü[X.]ke eins[X.]hließli[X.]h S[X.]huhe, Stiefel, Hauss[X.]huhe und Kopfbede[X.]kungen.

26

Spitzen und Sti[X.]kereien, Bänder und S[X.]hnürbänder; Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstli[X.]he Blumen.

27

Teppi[X.]he, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge aus Gummi, Kunststoff oder textilem Material, insbesondere Teppi[X.]hböden, Teppi[X.]hfliesen, [X.], Brü[X.]ken und Läufer, Tapeten (ausgenommen aus textilem Material).

28

Spiele, insbesondere elektris[X.]he und elektronis[X.]he Spiele, Spielzeug; Turn -und Sportgeräte, S[X.]hnor[X.]hel; Christbaums[X.]hmu[X.]k.

29

Diätetis[X.]he Erzeugnisse auf der Basis von Eiweiß und/oder auf der Basis von Kohlenhydraten als Nahrungsmittel für die nährstoffreduzierte und/oder kalorienkontrollierte Ernährung; Speiseöle und -fette; Fertiggeri[X.]hte, im wesentli[X.]hen bestehend aus Fleis[X.]h, Fis[X.]h, S[X.]halentiere, Geflügel, Wild, Gemüse oder zubereitetem Obst (au[X.]h tiefgefroren), Desserts aus Joghurt, Quark oder Sahne; Eier, Mil[X.]h, Mil[X.]hprodukte, nämli[X.]h Butter, Käse, Sahne, Joghurt, Mil[X.]hpulver für Nahrungszwe[X.]ke; Fleis[X.]h, Fis[X.]h, S[X.]halentiere, Geflügel und Wild, au[X.]h konserviert, zubereitet oder tiefgefroren, konserviertes, getro[X.]knetes oder tiefgefrorenes Obst und Gemüse; Fleis[X.]hextrakte, Fleis[X.]h-, Fis[X.]h-, Obst- und Gemüsegallerten; Konfitüren und Marmeladen.

30

Diätetis[X.]he Erzeugnisse auf der Basis von Eiweiß und/oder auf der Basis von Kohlenhydraten als Nahrungsmittel für die nährstoffreduzierte und/oder kalorienkontrollierte Ernährung; Salatsau[X.]en, Mayonnaisen; Kaffee, Tee, Kakao, Zu[X.]ker, Reise, Tapioka, Sago, Kaffee- und Tee-Ersatzmittel, Mehle und Getreidepräparate (ausgenommen Futtermittel), insbesondere Frühstü[X.]kszerealien; Teigwaren, S[X.]hokolade und S[X.]hokoladewaren, Pralinen, au[X.]h mit flüssiger Füllung aus Weinen und/oder Spirituosen, Zu[X.]kerwaren, Brot, feine Ba[X.]k- und Konditorwaren, Speiseeis, Honig, Melassesirup, Hefe, Ba[X.]kpulver, Speisesalz; Senf; Essig, Sau[X.]en (ausgenommen Salatsau[X.]en); Gewürze und Gewürzmis[X.]hungen; Aromastoffe für Nahrungsmittel.

31

Land-, garten- und forstwirts[X.]haftli[X.]he Erzeugnisse, nämli[X.]h Samenkörner und anderes Vermehrungsmaterial, unverarbeitetes Getreide, unverarbeitetes Holz; lebende Pflanzen und natürli[X.]he Blumen, Blumenzwiebeln und -knollen; fris[X.]hes Obst und Gemüse, insbesondere Kartoffeln, Sämereien; getro[X.]knete Pflanzen, Mul[X.]h- und [X.], Katzenstreu, Futtermittel, insbesondere Hunde- und Katzenfutter; lebende Tiere, insbesondere Zierfis[X.]he; Viehsalz.

32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; [X.] und Fru[X.]htsäfte.

33

Alkoholis[X.]he Getränke (ausgenommen Biere), insbesondere Weine, Spirituosen und Liköre.

34

Tabak; Tabakprodukte, insbesondere Zigaretten und Zigarren, Rau[X.]herartikel, nämli[X.]h Tabakdosen, Zigarren- und Zigarettenspitzen, Zigarren- und Zigarettenetuis, As[X.]henbe[X.]her, sämtli[X.]he vorgenannten Waren ni[X.]ht aus Edelmetallen, deren Legierungen oder damit plattiert, Pfeifenständer, Pfeifenreiniger, Zigarrenabs[X.]hneider, Pfeifen, Feuerzeuge, Tas[X.]henapparate zum Selbstdrehen von Zigaretten, Zigarettenpapier, Zigarrenfilter, Feuerzeugbrennstoff, [X.], Wasserpfeifen; Strei[X.]hhölzer.

35

Marketing, Verkaufsförderung, Einkaufberatung, Marktfors[X.]hung und Marktanalysen, Unternehmens-, Organisations-, Personal- und betriebswirts[X.]haftli[X.]he Beratung, Werbung, eins[X.]hließli[X.]h Rundfunk- und Fernsehwerbung, Kinowerbung, Werbedokumentation, Öffentli[X.]hkeitsarbeiten (publik relations); Meinungsfors[X.]hung, Veranstaltung von Messen und Ausstellungen; Beratung auf kaufmännis[X.]hem und betriebswirts[X.]haftli[X.]hem Gebiet, insbesondere für den Lebensmittelhandel, Vermittlung von Informationen auf kaufmännis[X.]hem und betriebswirts[X.]haftli[X.]hem Gebiet, insbesondere für den Lebensmittelhandel.

36

Finanzwesen, nämli[X.]h Kreditvermittlung und Finanzierung von Krediten für den Groß- und Einzelhandel, Immobilien-, Hypotheken- und Leasingvermittlung, Vermittlung von Versi[X.]herungen; Vermittlung von finanziellen Mitteln für Investitionen in Betrieben, Anlagen, Einri[X.]htungen; diesbezügli[X.]he Finanzierungsberatung.

37

Bauwesen; Reparaturwesen, soweit in Klasse 37 enthalten; Installationsarbeiten.

38

Sammeln und Liefern von Na[X.]hri[X.]hten für die Presse, den Rundfunk und das Fernsehen.

39

Veranstaltung und Vermittlung von Reisen, Vermittlung von Verkehrsleistungen, Veranstaltung von [X.], Vermietung von Garagen und Parkplätzen, Vermietung von Kraftfahrzeugen, Zustellung von Paketen; Einsammeln, Transportieren und Sortieren von Abfall und Sekundärrohstoffen.

40

Verwerten und Entsorgen von Abfall und Sekundärrohstoffe für andere, jeweils dur[X.]h [X.]hemis[X.]he, physikalis[X.]he und/oder biologis[X.]he Verfahren im Sinne von Re[X.]y[X.]ling.

41

S[X.]hulung, Weiterbildung und berufli[X.]he Beratung für Unternehmer und von kaufmännis[X.]hen Angestellten und Auszubildenden fremder Unternehmen, Veranstaltung von Seminaren, [X.] und Fernkursen auf betriebswirts[X.]haftli[X.]hen Gebieten, Veröffentli[X.]hung und Herausgabe von Bü[X.]hern, Zeitungen und Zeits[X.]hriften, Veranstaltung sportli[X.]her Wettbewerbe, Volksbelustigungen.

42

Erstellen von [X.], Vermietung von EDV-Anlagen; Verpflegung von Gästen, Party-Servi[X.]e, Beratung von Unternehmen, die Verpa[X.]kungen und/oder Verpa[X.]kungsmaterialien herstellen und/oder Verpa[X.]kungen verwenden, bei der Entwi[X.]klung, der Auswahl und der Verwendung ökologis[X.]h verträgli[X.]her und wirts[X.]haftli[X.]h verwertbare Verpa[X.]kungen und Verpa[X.]kungsmaterialien sowie bei der Kennzei[X.]hnung sol[X.]her Verpa[X.]kungen und Verpa[X.]kungsmaterialien; Beratung von Verbrau[X.]hern und Unternehmen in Umwelt- und Abfallfragen, nämli[X.]h Beratung bei der Abfallvermeidung sowie beim Einsammeln, Transportieren, Sortieren, Verwerten und Entsorgen von Abfall und Sekundärrohstoffen; Verwaltung und Verwertung von Urheberre[X.]hten (sämtli[X.]he vorgenannten Dienstleistungen für andere); Erstellung von Guta[X.]hten auf kaufmännis[X.]hem und betriebswirts[X.]haftli[X.]hem Gebiet, insbesondere für den Lebensmittelhandel, Vermittlung von Know-how auf kaufmännis[X.]hem und betriebswirts[X.]haftli[X.]hem Gebiet, insbesondere für den Lebensmittelhandel“.

Der Widerspru[X.]h ist auf alle Waren/Dienstleistungen gestützt und ri[X.]htet si[X.]h gegen alle Waren/Dienstleistungen der jüngeren Marke.

Mit Bes[X.]hluss der Markenstelle für Klasse 11 des [X.] - Beamtin des höheren Dienstes - vom 19. Juni 2008 ist der Widerspru[X.]h wegen fehlender [X.] zurü[X.]kgewiesen worden. Es stünden si[X.]h großteils ähnli[X.]he, zum Teil au[X.]h identis[X.]he Waren/Dienstleistungen gegenüber. Die Kennzei[X.]hnungskraft der Widerspru[X.]hsmarke sei dur[X.]hs[X.]hnittli[X.]h. Dem inländis[X.]hen Verkehr sei die Bedeutung des aus dem [X.] stammenden Wortes „makro“ (i. S. v. „lang, groß“) ni[X.]ht geläufig; er stelle keinen Zusammenhang zu den so gekennzei[X.]hneten Waren/Dienstleistungen her. Die erhöhten Anforderungen an den [X.] würden jedo[X.]h eingehalten. Eine Anwendung der Prägetheorie sei ausges[X.]hlossen, weil die jüngere Marke ni[X.]ht aus getrennten Bestandteilen bestehe. Der Verkehr habe keinen Anlass, den Wortteil „[X.]“ abzuspalten. Beide Bestandteile fügten si[X.]h zu einem ges[X.]hlossenen Kunstwort mit einem zwar viels[X.]hi[X.]htigen und interpretationsbedürftigen, aber insgesamt sinntragenden Begriffsinhalt zusammen. „[X.]“ habe in der jüngeren Marke au[X.]h keine selbständig kennzei[X.]hnende Stellung. Über eine Zei[X.]henserie mit dem Stamm „[X.]“ verfüge die Widerspre[X.]hende ni[X.]ht.

Gegen diese Ents[X.]heidung ri[X.]htet si[X.]h die Bes[X.]hwerde der Widerspre[X.]henden. Sie stellt den Antrag,

den Bes[X.]hluss der Markenstelle für Klasse 11 des [X.] vom 19. Juni 2008 aufzuheben und die Lös[X.]hung der Marke 305 52 394 anzuordnen.

Sie setzt si[X.]h mit der Ents[X.]heidung der Markenstelle kritis[X.]h auseinander und vertritt dabei die Ansi[X.]ht, diese entsprä[X.]he ni[X.]ht der Re[X.]htspre[X.]hung des [X.]. Es bestehe bereits unmittelbare [X.], weil in der jüngeren Marke der Bestandteil „[X.]“ dominiere, während der s[X.]hutzunfähige, als werbli[X.]he Anpreisung eines besonders innovativen oder die zukünftige Produktentwi[X.]klung antizipierenden Erzeugnisses verstandene Bestandteil „[X.]“ in den Hintergrund trete. Die Widerspre[X.]hende verweist insoweit auf eine Vielzahl von zurü[X.]kgewiesenen Markenanmeldungen, die „[X.]“ lauten bzw. dieses Wort enthalten, außerdem auf einige (in [X.] [X.] veröffentli[X.]hte) Ents[X.]heidungen in [X.]. Der Verbrau[X.]her widme dem Anfang einer Marke stärkere Bea[X.]htung als der Endung. Für die hier in Rede stehenden Waren weise „makro“ keine bes[X.]hreibende Bedeutung auf und sei daher dur[X.]hs[X.]hnittli[X.]h kennzei[X.]hnungskräftig. Zumindest liege aber die Gefahr einer Verwe[X.]hslung wegen gedankli[X.]hen [X.] vor. Innerhalb der jüngeren Marke habe „[X.]“ eine selbständig kennzei[X.]hnende Stellung. In der Zusammenfassung beider Teile vermittele diese keinen neuen bzw. phantasievollen Begriffsinhalt. Der Bes[X.]hwerdebegründung waren zahlrei[X.]he Anlagen (insgesamt 99 Blatt) beigefügt.

In der mündli[X.]hen Verhandlung am 28. Juli 2009 hat die Widerspre[X.]hende ihre Argumentation vertieft und auf einige, ihrer Ansi[X.]ht na[X.]h eins[X.]hlägige Ents[X.]heidungen des [X.], des [X.] und des [X.] zur Frage der selbständig kennzei[X.]hnenden Stellung eines Markenbestandteils hingewiesen. Sie hat außerdem insgesamt 11 zusätzli[X.]he - im Einzelnen mit Registrierungsnummer und Markenwort benannte - eingetragene [X.] und Gemeins[X.]haftsmarken der Markeninhaberin angeführt, die in zusammenges[X.]hriebener Form jeweils mit dem Anfangsbestandteil „[X.]“ beginnen und prioritätsjünger als die Widerspru[X.]hsmarke sind. Weiterhin hat sie drei Ents[X.]heidungen des [X.] für den Binnenmarkt (davon zwei der Widerspru[X.]hsabteilung und eine der Bes[X.]hwerdekammern) in [X.] vorgelegt, in denen der Widerspru[X.]hsmarke die Bezei[X.]hnung „[X.]“, z. T. in besonderer S[X.]hriftgestalt, gegenüberstand.

Die Markeninhaberin hat in der Bes[X.]hwerdeinstanz keine Stellungnahme abgegeben und au[X.]h an der mündli[X.]hen Verhandlung - gemäß vorheriger Mitteilung - ni[X.]ht teilgenommen.

Der Senat hat die Zustellung einer Ents[X.]heidung an [X.] Statt bes[X.]hlossen, um der Widerspre[X.]henden Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt zu überdenken und um die Mögli[X.]hkeit einer einvernehmli[X.]hen Beilegung des Re[X.]htsstreits offen zu halten. Trotz mehrmaliger Verlängerung der zunä[X.]hst gesetzten Frist ist eine Einigung ni[X.]ht erzielt worden. Die Widerspre[X.]hende hat mit S[X.]hriftsatz ihrer Bevollmä[X.]htigten vom 9. März 2010 um eine Ents[X.]heidung gebeten.

Wegen sonstiger Einzelheiten wird auf den Inhalt der Amts- und Geri[X.]htsakten verwiesen.

II.

Die zulässige Bes[X.]hwerde der Widerspre[X.]henden bleibt in der Sa[X.]he ohne Erfolg, weil die si[X.]h gegenüberstehenden Marken ni[X.]ht der Gefahr einer Verwe[X.]hslung im Verkehr na[X.]h § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 42 Abs. 2 Nr. 1, § 125 b [X.] unterliegen.

1. Ob [X.] im Sinne dieser Vors[X.]hriften vorliegt, ist im Einzelfall unter Berü[X.]ksi[X.]htigung aller maßgebli[X.]hen Faktoren, insbesondere der Identität bzw. Ähnli[X.]hkeit der Waren und Dienstleistungen, des S[X.]hutzumfangs der Widerspru[X.]hsmarke, des Grades der Ähnli[X.]hkeit der Zei[X.]hen sowie der Art der Waren und Dienstleistungen und der bei der Auswahl bzw. Auftragsvergabe zu erwartenden Aufmerksamkeit des beteiligten Verkehrs umfassend zu beurteilen (st. Rspr.; vgl. [X.] GRUR 1998, 387 - Sabèl/[X.]; [X.], 343, Nr. 48 - [X.]; BGH [X.], 903, Nr. 10 - [X.]; zur We[X.]hselwirkung der genannten Einzelfaktoren s. au[X.]h [X.] in: [X.]/[X.], [X.], 9. Aufl., § 9 Rn. 32, 33).

a) Die si[X.]h gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen sind teilweise identis[X.]h, teilweise - in unters[X.]hiedli[X.]hem Grade - einander ähnli[X.]h und teilweise unähnli[X.]h. Eine [X.] s[X.]heidet jedo[X.]h au[X.]h hinsi[X.]htli[X.]h der identis[X.]hen Waren und Dienstleistungen in Anbetra[X.]ht der Kennzei[X.]hnungss[X.]hwä[X.]he der Widerspru[X.]hsmarke und der geringen Zei[X.]henähnli[X.]hkeit - siehe na[X.]hfolgend unter b) und [X.]) - im vorliegenden Fall aus.

b) Die Kennzei[X.]hnungskraft der Widerspru[X.]hsmarke liegt - insoweit abwei[X.]hend von der Ansi[X.]ht der Markenstelle - von Haus aus, d. h. vor und unabhängig von jeder Benutzung, deutli[X.]h unterhalb des dur[X.]hs[X.]hnittli[X.]hen Berei[X.]hs. Die Marke wird ohne jede S[X.]hwierigkeiten als das Wort „makro“ gelesen, die bildli[X.]he Wirkung tritt demgegenüber zurü[X.]k und kann ni[X.]hts Wesentli[X.]hes zu einer Steigerung des S[X.]hutzumfangs beitragen. Der Begriff „makro“ ist ersi[X.]htli[X.]h von dem grie[X.]his[X.]hen Wort „makrós“ (= groß, ho[X.]h, tief, fern, lange dauernd, weit) abgeleitet; in [X.]n Wortbildungen kommt „Makro“ als Vorsilbe des Öfteren vor (z. B. in [X.], [X.], Makromolekül, Makroökonomie, Makrostruktur; vgl. [X.], Fremdwörterbu[X.]h, 9. Aufl., 2007, CD-ROM-Ausgabe). Bei der im Rahmen der Beurteilung der Kennzei[X.]hnungskraft gebotenen objektiven Betra[X.]htungsweise (vgl. [X.] in: [X.]/[X.], a. a. O., § 9 Rn. 103) kann der Widerspru[X.]hsmarke kein (no[X.]h) dur[X.]hs[X.]hnittli[X.]her S[X.]hutzumfang zukommen, selbst wenn si[X.]h für einen Teil des [X.]n Publikums mangels Spra[X.]hkenntnissen und Spra[X.]hgefühls der aufgezeigte Bedeutungsgehalt ni[X.]ht ohne weiteres ers[X.]hließen wird (vgl. [X.], Bes[X.]hl. v. 2.6.2008, 30 W (pat) 274/04: „[X.]“ ni[X.]ht unters[X.]heidungskräftig für zahlrei[X.]he Marken und Dienstleistungen). Für eine Kompensation der Kennzei[X.]hnungss[X.]hwä[X.]he infolge umfangrei[X.]her Benutzung liegen keine Anhaltspunkte vor.

[X.]) In der Gesamtwirkung der Verglei[X.]hsmarken besteht keine Zei[X.]henähnli[X.]hkeit in klangli[X.]her, s[X.]hriftbildli[X.]her oder begriffli[X.]her Hinsi[X.]ht. Wegen des nur in der jüngeren Marke enthaltenen Wortelements „[X.]“, das ni[X.]ht überlesen oder - unabhängig von einer [X.]n oder englis[X.]hen Ausspra[X.]he - überhört werden kann, unters[X.]heiden si[X.]h die Zei[X.]hen von der Länge her deutli[X.]h. Der Verkehr hat au[X.]h keinen Anlass, den zweiten Wortteil „[X.]“ bei der Benennung zu verna[X.]hlässigen; insoweit wird auf die zutreffenden Ausführungen der Markenstelle, soweit eine Abspaltung verneint wird, Bezug genommen. S[X.]hriftbildli[X.]h steht zudem die Bildwirkung der Widerspru[X.]hsmarke der Annahme einer Zei[X.]henähnli[X.]hkeit entgegen.

d) Die angegriffene Marke wird au[X.]h ni[X.]ht dur[X.]h den Eingangsbestandteil „[X.]“ geprägt. Allerdings ist grundsätzli[X.]h ni[X.]ht ausges[X.]hlossen, dass au[X.]h Einwortmarken dur[X.]h einen Wortbestandteil geprägt werden; der entgegenstehenden Auffassung der Markenstelle ist dur[X.]h die jüngere Re[X.]htspre[X.]hung des [X.] (vgl. [X.], 905, Nr. 26 - [X.]; [X.], 909 Nr. 27 - Pantogast; ablehnend [X.] in: [X.]/[X.], a. a. O., § 9 Rn. 248) die Grundlage entzogen. Von den beiden Wortteilen der jüngeren Marke ist aber ni[X.]ht nur der zweite Bestandteil „[X.]“ kennzei[X.]hnungss[X.]hwa[X.]h, sondern au[X.]h - wie oben unter b) ausgeführt - der Eingangsbestandteil „[X.]“. Beim Zusammentreffen kennzei[X.]hnungss[X.]hwa[X.]her Bestandteile ist keiner für si[X.]h geeignet, eine Marke zu prägen (vgl. [X.] in: [X.]/[X.], a. a. O., § 9 Rn. 281 m. w. Na[X.]hw.).

Hinzu kommt, dass „[X.][X.]“ - entgegen der Auffassung der Widerspre[X.]henden - dur[X.]haus eine gesamtbegriffli[X.]he Bedeutung (im Sinne von „große Vision“ oder „weiter Bli[X.]k“) zukommt, wobei diese allerdings - wie die Markenstelle ni[X.]ht verkannt hat - im Bli[X.]k auf die beanspru[X.]hten Waren und Dienstleistungen vage bleibt. Jedenfalls liegt, formal (dur[X.]h die Zusammens[X.]hreibung) ebenso wie begriffli[X.]h, ein einheitli[X.]hes Kunstwort vor. Eine unmittelbare [X.] der si[X.]h gegenüberstehenden Zei[X.]hen ist von daher ni[X.]ht gegeben.

e) Unter dem Gesi[X.]htspunkt des gedankli[X.]hen [X.] der Verglei[X.]hsmarken (§ 9 Abs. 1 Nr. 2, Altern. 2 [X.]) liegt eine [X.] glei[X.]hfalls ni[X.]ht vor. Über eine Zei[X.]henserie - wobei insoweit ohnehin nur registrierte und benutzte Marken in Betra[X.]ht kommen (vgl. [X.] [X.], 343, Nr. 64 - [X.]) -, in die si[X.]h die jüngere Marke zwanglos einfügen würde, verfügt die Widerspre[X.]hende offensi[X.]htli[X.]h ni[X.]ht; sie hat si[X.]h auf diesen Gesi[X.]htspunkt au[X.]h ni[X.]ht berufen.

Eine [X.] dur[X.]h gedankli[X.]hes In-Verbindung-Bringen ergibt si[X.]h im vorliegenden Fall au[X.]h ni[X.]ht daraus, dass die Markeninhaberin selbst über eine Serie von eingetragenen, im Verhältnis zur Widerspru[X.]hsmarke prioritätsjüngeren Marken mit dem übereinstimmenden Eingangsbestandteil „[X.]“ verfügt, wie die Widerspre[X.]hende in der mündli[X.]hen Verhandlung belegt hat. Abgesehen davon, dass über die Benutzung der betreffenden Drittmarken keine Erkenntnisse vorliegen, weist „[X.]“ - wie ausgeführt - seiner Bedeutung wegen eine Originalitätss[X.]hwä[X.]he auf, die der Eignung, als Stamm einer Zei[X.]henserie zu wirken, entgegensteht. Zudem ist die Widerspru[X.]hsmarke ans[X.]heinend bisher gar ni[X.]ht benutzt - die Widerspre[X.]hende hat dies jedenfalls ni[X.]ht ausdrü[X.]kli[X.]h behauptet, ges[X.]hweige denn dur[X.]h irgendwel[X.]he Unterlagen belegt -, so dass (anders als im Fall [X.]E 51, 26, 38, 39 - Flow Party/flow) für die Annahme einer [X.] unter diesem Aspekt die Voraussetzungen, wona[X.]h die ältere Marke bereits in Benutzung sein muss und als Firmenbestandteil bzw. Firmens[X.]hlagwort Hinweis[X.]harakter auf das Unternehmen der Widerspre[X.]henden erlangt hat, hier ni[X.]ht vorliegen.

f) Gegen eine [X.] im weiteren Sinn (vgl. [X.] in: [X.]/[X.], a. a. O., § 9 Rn. 396) spri[X.]ht, dass der mit der Widerspru[X.]hsmarke (d. h. dem Wort „makro“) übereinstimmende Eingangsbestandteil „[X.]“ innerhalb der jüngeren Marke keine selbständig kennzei[X.]hnende Stellung im Sinne der hö[X.]hstri[X.]hterli[X.]hen Re[X.]htspre[X.]hung (vgl. [X.] GRUR 2005, 1042 [X.]; [X.], 859 - Malteserkreuz) hat. Denn - wie oben unter d) bei Erörterung der Prägung ausgeführt - vers[X.]hmelzen beide Bestandteile zu dem einheitli[X.]hen Kunstwort „[X.][X.]“.

2. Die von der Widerspre[X.]henden im Lauf des Widerspru[X.]hsverfahrens (Amtsverfahren und geri[X.]htli[X.]hes Bes[X.]hwerdeverfahren) vorgelegten Ents[X.]heidungen anderer Stellen in - na[X.]h ihrer Ansi[X.]ht - verglei[X.]hbaren [X.] führen ni[X.]ht zu einer re[X.]htli[X.]hen Bindung des Senats. Dies gilt insbesondere au[X.]h für die in der mündli[X.]hen Verhandlung eingerei[X.]hten Ents[X.]heidungen des [X.] für den Binnenmarkt. Abgesehen davon, dass die Begriffe „[X.][X.]“ und „[X.]“ ni[X.]ht ohne weiteres glei[X.]hgesetzt werden können - das Wort „Markt“ weist eindeutig auf einen Verkaufsort hin -, stehen das europäis[X.]he ([X.]) und das jeweilige nationale Markens[X.]hutzsystem (d. h. hier das [X.]) unabhängig nebeneinander, ohne dass eine gegenseitige Bindung an Ents[X.]heidungen des jeweils anderen Berei[X.]hs gegeben wäre (st. Rspr. des [X.] und des Europäis[X.]hen Geri[X.]hts 1. Instanz).

3. Für die Auferlegung von Verfahrenskosten (gemäß § 71 Abs. 1 [X.]) besteht kein Anlass.

Meta

24 W (pat) 78/08

27.04.2010

Bundespatentgericht 24. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 27.04.2010, Az. 24 W (pat) 78/08 (REWIS RS 2010, 7163)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 7163

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