Bundespatentgericht, Beschluss vom 17.08.2016, Az. 24 W (pat) 558/14

24. Senat | REWIS RS 2016, 6653

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Gegenstand

Markenbeschwerdeverfahren – "appsfactory" – Unterscheidungskraft - Freihaltungsbedürfnis


Tenor

hat der 24. Senat ([X.]) des [X.] auf die mündliche Verhandlung vom 14. Juni 2016 unter Mitwirkung des Vorsitzenden [X.] sowie des Richters [X.] und der Richterin am Landgericht Lachenmayr-Nikolaou

beschlossen:

1. Auf die Beschwerde der Anmelderin wird der Beschluss der Markenstelle für Klasse 42 des [X.] vom 27. Mai 2014 aufgehoben, soweit die Anmeldung in Bezug auf die Waren

Klasse 09: Schallplatten; Feuerlöschgeräte

Klasse 28: Christbaumschmuck

zurückgewiesen worden ist.

2. Im Übrigen wird die Beschwerde der Anmelderin zurückgewiesen.

Meta

24 W (pat) 558/14

17.08.2016

Bundespatentgericht 24. Senat

Beschluss

Sachgebiet: W (pat)

Zitier­vorschlag: Bundespatentgericht, Beschluss vom 17.08.2016, Az. 24 W (pat) 558/14 (REWIS RS 2016, 6653)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2016, 6653

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