2. Zivilsenat | REWIS RS 2024, 10812
Die angemessene Vergütung eines Nachlasspflegers beträgt im Fall einer schwierigen Nachlasspflegschaft 110 €/ Stunde, für den Regelfall einer mittelschweren Nachlasspflegschaft 95 € und im Fall einer – hier vorliegenden - einfachen Nachlasspflegschaft 65 €.
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03.05.2024
Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg 2. Zivilsenat
Beschluss
Sachgebiet: W
Zitiervorschlag: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 03.05.2024, Az. 2 W 25/24 (REWIS RS 2024, 10812)
Papierfundstellen: REWIS RS 2024, 10812
vorgehend AG Hamburg-Altona, 18. März 2024, 309 VI 139/23, Beschluss
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Zitatauswertung
2 W 45/24 (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg)
Bei der Anhebung der Vergütung von Nachlasspflegern ist auf ein angemessenes Verhältnis zu der Vergütung …
Höhe des einem Nachlasspfleger zustehenden Stundensatzes
21 W 94/17 (Oberlandesgericht Frankfurt)
Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft
21 W 20/18 (Oberlandesgericht Frankfurt)
Höhe der Vergütung bei berufsmäßiger Nachlasspflegschaft
21 W 104/17 (Oberlandesgericht Frankfurt)
Vergütung des Nachlasspflegers
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