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10.04.2018
Urteil
Zitiervorschlag: Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.04.2018, Az. 4 K 2096/16 (REWIS RS 2018, 11112)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 11112
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4 K 2095/16 (Finanzgericht Rheinland-Pfalz)
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 6.7.2016 II R 5/15 - Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht)
Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht
Steuerschuld des Veräußerers bei einheitlichem Erwerbsvorgang - Auswahlermessen des FA bei der Heranziehung von Gesamtschuldnern …
Einheitlicher Erwerbsgegenstand im Grunderwerbsteuerrecht - Einbeziehung von Bauerrichtungskosten in die Bemessungsgrundlage - Keine unionsrechtlichen oder …