ÖFFENTLICHES RECHT VERWALTUNGSRECHT FÖRDERGELDER Hinzufügen
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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Gegenstandswert der Tätigkeit der Bevollmächtigten der Beschwerdeführerin wird auf 120.000 € (in Worten: einhundertzwanzigtausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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18.10.2011
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend BFH, 25. Januar 2007, Az: III R 69/06, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 18.10.2011, Az. 1 BvR 857/07 (REWIS RS 2011, 2333)
Papierfundstellen: REWIS RS 2011, 2333 BVerfGE 129, 1-37 REWIS RS 2011, 2333
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