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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Revisionszulassung
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des [X.] über die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil vom 10. Dezember 2019 wird aufgehoben.
Die Revisionen des Beklagten und der Beigeladenen werden zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten bleibt der Endentscheidung vorbehalten.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren vorläufig auf 60 000 € festgesetzt.
Die Beschwerden des Beklagten und der Beigeladenen sind zulässig und begründet. Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zuzulassen (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Das Revisionsverfahren kann voraussichtlich zur Klärung des Verhältnisses zwischen bergrechtlichem Sonderbetriebsplan und wasserrechtlicher Zulassung beitragen.
Die vorläufige Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 47 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG.
Meta
25.01.2021
Bundesverwaltungsgericht 7. Senat
Beschluss
Sachgebiet: C
vorgehend Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, 10. Dezember 2019, Az: 2 A 185/18, Urteil
Zitiervorschlag: Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.01.2021, Az. 7 B 3/20, 7 B 3/20 (7 C 1/21) (REWIS RS 2021, 9267)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 9267
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
3 B 17/20, 3 B 17/20 (3 C 2/22) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Zulässigkeit einer Konkurrentenklage im Krankenhausplanungsrecht
7 B 6/23, 7 B 6/23 (7 C 2/23) (Bundesverwaltungsgericht)
Beschwerdeberechtigung der Beigeladenen; Revisionszulassung
10 B 19/19, 10 B 19/19 (10 C 2/20) (Bundesverwaltungsgericht)
4 B 59/17, 4 B 59/17 (4 C 5/18) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Gebietsverträglichkeit einer Gaststätte im allgemeinen Wohngebiet
3 B 16/20, 3 B 16/20 (3 C 1/22) (Bundesverwaltungsgericht)
Revisionszulassung; Verfahrensmangel; Konkurrentenklage im Krankenhausplanungsrecht
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