OLG München, Urteil vom 21.05.2021, Az. 17 U 1476/20

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Gegenstand

Schadensersatz, Berufung, Fahrzeug, Sittenwidrigkeit, Bescheid, Widerruf, Offenbarung, Zulassung, Verletzung, Darlegungslast, Gesellschaft, Software, Zeitpunkt, Haftung, Zug um Zug, Vermeidung von Wiederholungen, Widerruf der Zulassung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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17 U 1476/20

21.05.2021

OLG München

Urteil

Sachgebiet: U

Zitier­vorschlag: OLG München, Urteil vom 21.05.2021, Az. 17 U 1476/20 (REWIS RS 2021, 5603)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 5603


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. VII ZR 623/21

Bundesgerichtshof, VII ZR 623/21, 17.11.2022.


Az. 17 U 1476/20

OLG München, 17 U 1476/20, 21.05.2021.


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