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Allgemeine Fortsetzungszuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die Bewährungsüberwachung nach einer Aussetzung gemäß § 36 BtMG
Meta
11.10.2016
Entscheidung
Sachgebiet: Ws
Zitiervorschlag: OLG Bamberg, Entscheidung vom 11.10.2016, Az. 22 Ws 84/16 (REWIS RS 2016, 4163)
Papierfundstellen: REWIS RS 2016, 4163
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für Bewährungsüberwachung nach Reststrafenaussetzung gemäß § 36 BtMG
2 ARs 101/01 (Bundesgerichtshof)
2 ARs 128/06 (Bundesgerichtshof)
2 ARs 498/10 (Bundesgerichtshof)
Strafvollstreckung: Fortdauernde Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für den Bewährungswiderruf
2 ARs 127/12 (Bundesgerichtshof)
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