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Note „ungenügend“ in der Ersten Juristischen Staatsprüfung wegen Verwendung nicht zugelassenen Hilfsmittels
Meta
29.01.2019
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG München, Urteil vom 29.01.2019, Az. M 4 K 17.3273 (REWIS RS 2019, 10891)
Papierfundstellen: REWIS RS 2019, 10891
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Besitz eines nichtzugelassenen Hilfsmittels in der Ersten Juristischen Staatsprüfung
Zweite Juristische, Staatsprüfung, Herausgabeverlangen eines sichergestellten Hilfsmittels, Bestimmtheit des § 11 Abs. 3 Satz 1 …
Besitz einer nicht zugelassenen Ausgabe einer Vorschriftensammlung während der ersten juristischen Staatsprüfung
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Nachteilsausgleich bei Sehnenscheidenentzündung und psychogener Dysphonie
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