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Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!
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07.02.2018
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren
Sachgebiet: BvR
vorgehend BGH, 22. Juni 2016, Az: XII ZB 52/15, Beschluss
§ 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 07.02.2018, Az. 1 BvR 2019/16 (REWIS RS 2018, 14311)
Papierfundstellen: NJW 2017, 3643 REWIS RS 2018, 14311 BVerfGE 147,1-31 REWIS RS 2018, 14311
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2019/16, 07.02.2018.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2019/16, 10.10.2017.
Bundesgerichtshof, XII ZB 52/15, 22.06.2016.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 BvR 1246/20 (Bundesverfassungsgericht)
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