Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 07.02.2018, Az. 1 BvR 2019/16

1. Senat | REWIS RS 2018, 14311

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

VERFASSUNG GESETZGEBUNG BEHÖRDEN ARBEITSRECHT ALLGEMEINES GLEICHBEHANDLUNGSGESETZ BERUF DISKRIMINIERUNG SCHULEN SPORT BUNDESARBEITSGERICHT (BAG) BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) STAATSRECHT UND STAATSORGANISATIONSRECHT MEINUNGSFREIHEIT GRUNDGESETZ GRUNDRECHTE PERSÖNLICHKEITSRECHT VERFASSUNGSBESCHWERDE FEIERTAG WEIHNACHTEN JOBSUCHE NPD

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


Tenor

Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 150.000 € (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.

Diese Entscheidung scheint sehr kurz zu sein. Eventuell liegt lediglich eine Vorarbversion vor, die wir aktualisieren, sobald das Gericht diese veröffentlicht!

Meta

1 BvR 2019/16

07.02.2018

Bundesverfassungsgericht 1. Senat

Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren

Sachgebiet: BvR

vorgehend BGH, 22. Juni 2016, Az: XII ZB 52/15, Beschluss

§ 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 07.02.2018, Az. 1 BvR 2019/16 (REWIS RS 2018, 14311)

Papier­fundstellen: NJW 2017, 3643 REWIS RS 2018, 14311 BVerfGE 147,1-31 REWIS RS 2018, 14311


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 1 BvR 2019/16

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2019/16, 07.02.2018.

Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 2019/16, 10.10.2017.


Az. XII ZB 52/15

Bundesgerichtshof, XII ZB 52/15, 22.06.2016.


Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 1246/20 (Bundesverfassungsgericht)

Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


1 BvR 2309/19 (Bundesverfassungsgericht)

Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung sowie Gegenstandswertfestsetzung für das eA-Verfahren und das Verfassungsbeschwerdeverfahren


1 BvR 1380/20 (Bundesverfassungsgericht)

Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung (§ 34a Abs 3 BVerfGG) sowie Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren


1 BvR 918/10 (Bundesverfassungsgericht)

Nr 3208 RVG-VV nicht im Rahmen der Gebührenberechnung in Verfassungsbeschwerdeverfahren anwendbar - Berechnung der Gebühren …


1 BvR 605/23 (Bundesverfassungsgericht)

Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde - Gegenstandswertfestsetzung für das eA- sowie für das …


Literatur & Presse BETA

Diese Funktion steht nur angemeldeten Nutzern zur Verfügung.

Anmelden
Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.