Strafvollstreckungskammer | REWIS RS 2022, 718
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14.03.2022
Landgericht Aachen Strafvollstreckungskammer
Beschluss
Sachgebiet: StVK
StVollzG NRW § 4 Abs. 2 S. 2; § 5 Abs. 1, 2; 58 Abs. 1 S. 2, S. 2, § 63 Abs. 2 S. 3, § 101 S. 2, § 102;; RDG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 1
Zitiervorschlag: Landgericht Aachen, Beschluss vom 14.03.2022, Az. 33 a StVK 75/22 (REWIS RS 2022, 718)
Papierfundstellen: REWIS RS 2022, 718
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