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Erfolglose Asylklage russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Volkszugehörigkeit
Meta
06.02.2018
Urteil
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Augsburg, Urteil vom 06.02.2018, Az. Au 2 K 17.30712 (REWIS RS 2018, 14380)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 14380
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Unglaubhaftes Vorbringen zum Fluchtgrund
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutzes
Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
Interne Fluchtalternative für tschetschenische Volkszugehörige
Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft
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