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Es gibt keine Rechtsnorm, die die Gründung einer öffentlich-rechtlichen nicht rechtsfähigen Stiftung in Bayern ermöglicht.
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11.05.2021
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 11.05.2021, Az. 6 K 1417/19 (REWIS RS 2021, 5970)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 5970
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Keine Ersatzerbschaftsteuer bei einer nichtrechtsfähigen Stiftung
Zur Körperschaftsteuerpflicht von Stiftungen
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