VGH München, Entscheidung vom 08.04.2020, Az. 12 C 16.2612

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Gegenstand

Kostenlast der Behörde nach dem Veranlasserprinzip bei übereinstimmender Erledigterklärung im Rahmen einer erfolgreichen Untätigkeitsklage


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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12 C 16.2612

08.04.2020

VGH München

Entscheidung

Sachgebiet: C

Zitier­vorschlag: VGH München, Entscheidung vom 08.04.2020, Az. 12 C 16.2612 (REWIS RS 2020, 9147)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 9147

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