VGH München, Urteil vom 24.09.2021, Az. 8 A 19.40006

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Gegenstand

Planfeststellung, Betroffenheit einer Gemeinde, Anforderungen an die Planrechtfertigung, Berücksichtigung gemeindlicher Grundstücke in der Abwägung, Berücksichtigung gemeindlicher Planungen in der Abwägung, straßenrechtlichen Verfügungen im Planfeststellungsbeschluss, Abgrenzung Kreisstraße/Gemeindeverbindungsstraße, Straßenbaulast für die Ein- und Ausfahrt einer Bundesstraße


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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8 A 19.40006

24.09.2021

VGH München

Urteil

Sachgebiet: A

Zitier­vorschlag: VGH München, Urteil vom 24.09.2021, Az. 8 A 19.40006 (REWIS RS 2021, 2385)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2021, 2385

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