7. Kammer | REWIS RS 2020, 14620
Provisionsabgabeverbot, Auslegung von § 48b Abs. 4 S. 1 VAG
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05.11.2020
Verwaltungsgericht Frankfurt 7. Kammer
Urteil
Zitiervorschlag: Verwaltungsgericht Frankfurt, Urteil vom 05.11.2020, Az. 7 K 2581/17.F (REWIS RS 2020, 14620)
Papierfundstellen: REWIS RS 2020, 14620
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Zitatauswertung
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Provisionsabgabeverbot, Auslegung von § 48b Abs. 4 S. 1 VAG
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