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Eintragung der nicht leiblichen Mutter in das ukrainische Geburtenregister stellt keine anerkennungsfähige Entscheidung im inländischen Nachbeurkundungsverfahren dar
Meta
12.10.2017
Entscheidung
Sachgebiet: Wx
Zitiervorschlag: OLG München, Entscheidung vom 12.10.2017, Az. 31 Wx 243/16 (REWIS RS 2017, 3953)
Papierfundstellen: REWIS RS 2017, 3953
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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Zur erfolglosen Beschwerde gegen eine Geburtenregistereintragung
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