BEFANGENHEIT ABLEHNUNG EINES RICHTERS BUNDESVERFASSUNGSGERICHT (BVERFG) Hinzufügen
Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.
Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Offensichtliche Unzulässigkeit des Ablehnungsgesuch auch dann, wenn vorgebrachte Ablehnungsgründe bereits in anderen Verfahren gewürdigt wurden, in dem ein im Wesentlichen vergleichbares Ablehnungsgesuch gestellt war
Das Ablehnungsgesuch gegen den Präsidenten [X.] und die Richterin [X.] wird als unzulässig verworfen.
[X.] ist offensichtlich unzulässig.
1. Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig ([X.] 153, 72 <73 Rn. 2>; [X.], Beschluss des [X.] vom 20. Juli 2021 - 2 [X.] u.a. -, Rn. 13 m.w.N.). Das ist auch dann der Fall, wenn die vorgebrachten Ablehnungsgründe bereits in einem anderen Verfahren gewürdigt wurden, in dem ein im Wesentlichen vergleichbares Ablehnungsgesuch gestellt war (vgl. [X.], Beschluss des [X.] vom 29. Juli 2020 - 2 BvC 35/18 -, Rn. 3 mit Bezug auf [X.], Beschluss des [X.] vom 19. Mai 2020 - 2 BvC 11/19 -, Rn. 14 ff.). Die Entscheidung hängt dann nur noch von einer rein formalen Prüfung ab, die kein erneutes inhaltliches Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erfordert.
2. So liegen die Dinge hier. [X.] des Beschwerdeführers ist von vornherein nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit des Präsidenten [X.] und der Richterin [X.] zu begründen. Der [X.] hat sämtliche vorgebrachten Ablehnungsgründe bereits in einem anderen Verfahren gewürdigt, in dem die dortigen Beschwerdeführenden ein Ablehnungsgesuch mit im Wesentlichen gleicher, teils weitergehender Begründung gestellt hatten (vgl. [X.], Beschluss des Ersten [X.]s vom 12. Oktober 2021 - 1 BvR 781/21 -, Rn. 4 ff.).
3. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuchs bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahmen des abgelehnten Richters und der abgelehnten Richterin; diese sind auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch nicht ausgeschlossen ([X.] 153, 72 <73 Rn. 2>; [X.], Beschluss des [X.] vom 20. Juli 2021 - 2 [X.] u.a. -, Rn. 35 m.w.N.).
Meta
19.10.2021
Bundesverfassungsgericht 1. Senat
Beschluss
Sachgebiet: BvR
vorgehend BVerfG, 5. Mai 2021, Az: 1 BvR 781/21, Ablehnung einstweilige Anordnung
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 90 BVerfGG
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.10.2021, Az. 1 BvR 854/21 (REWIS RS 2021, 1793)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 1793
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 781/21, 16.11.2021.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 781/21, 12.10.2021.
Bundesverfassungsgericht, 1 BvR 854/21, 19.10.2021.
Auf Mobilgerät öffnen.
Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
1 BvR 781/21 (Bundesverfassungsgericht)
Erfolgloser Befangenheitsantrag im Verfahren zu Vorschriften des Vierten Bevölkerungsschutzgesetzes ("Bundesnotbremse" - juris: EpiBevSchG 4) - …
1 BvR 1170/21 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme einer mangels Beschwerdebefugnis bzw hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde gegen §§ 28b, 28c IfSG idF …
1 BvR 2604/21 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahme einer unmittelbar gegen § 28b Abs 5 S 1 Nr 1, S 3 bis …
1 BvR 125/22 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung
1 BvR 124/22 (Bundesverfassungsgericht)
Nichtannahmebeschluss: Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - Unzulässigkeit der unmittelbar gegen § 20a IfSG gerichteten …