VG Würzburg, Entscheidung vom 31.08.2022, Az. W 8 K 21.1385

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Gegenstand

Ausgleichzahlung nach der Richtlinie, Corona-Pflege-Investitionsumlage, CoPflegeInvestR, Frage der Berücksichtigung der Leistungen einer Betriebsschließungsversicherung, rückwirkende Änderung der Förderrichtlinie zugunsten des Klägers während des Klageverfahrens mit Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis, anspruchsrelevante Angaben sowie betreffende Nachweise des Klägers im Klageverfahren, Widerruf des Ablehnungsbescheides und Erlass eines Zuwendungsbescheides über die begehrte Ausgleichszahlung, Abhilfe durch Beklagten, übereinstimmende Erledigungserklärung, Kostenentscheidung, hälftige Kostenteilung, Streitwertfestsetzung


Im Namen des Volkes:
Ur████████████████████████

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W 8 K 21.1385

31.08.2022

VG Würzburg

Entscheidung

Sachgebiet: K

Zitier­vorschlag: VG Würzburg, Entscheidung vom 31.08.2022, Az. W 8 K 21.1385 (REWIS RS 2022, 4634)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2022, 4634

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