1. Senat | REWIS RS 2021, 13954
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Rechtmäßigkeit einer Vollstreckungsmaßnahme; Gebührenerhebung für die Anwendung unmittelbaren Zwangs
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03.05.2021
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg 1. Senat
Urteil
Sachgebiet: S
Zitiervorschlag: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 03.05.2021, Az. 1 S 512/19 (REWIS RS 2021, 13954)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 13954
vorgehend VG Stuttgart, 30. Januar 2018, 5 K 4087/16, Urteil
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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 25.11.2021, Az. 6 B 7/21 (REWIS RS 2021, 812)
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