Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 03.11.2015, Az. 2 BvR 2735/14

2. Senat | REWIS RS 2015, 2956

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Wiederholung einer einstweiligen Anordnung: vorläufige Untersagung der Auslieferung eines US-Amerikaners nach Italien


Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 27. November 2014, wiederholt mit Beschluss vom 13. Mai 2015, wird erneut für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).

Gründe

1

Das [X.]kann eine einstweilige Anordnung dann wiederholen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für den erstmaligen Erlass einer solchen Anordnung noch gegeben sind (vgl. [X.]21, 50; 89, 113 <115 f.>; 97, 102 <102>). Dies ist vorliegend der Fall. Zur Begründung wird auf den Beschluss der [X.]des Zweiten Senats vom 27. November 2014 verwiesen.

Meta

2 BvR 2735/14

03.11.2015

Bundesverfassungsgericht 2. Senat

Einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvR

vorgehend OLG Düsseldorf, 7. November 2014, Az: III - 3 Ausl 108/14, Beschluss

Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 32 Abs 6 S 2 BVerfGG, Art 4a Abs 1 Buchst d EGRaBes 584/2002, Art 2 Nr 1 EURaBes 299/2009REO, § 83 Nr 3 IRG, Art 175 Abs 2 StPO ITA, Art 175 Abs 3 StPO ITA

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 03.11.2015, Az. 2 BvR 2735/14 (REWIS RS 2015, 2956)

Papier­fundstellen: NJW 2016, 1149 REWIS RS 2015, 2956 BVerfGE 140, 317-376


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

OLG Düsseldorf: Verfahren 3 Ausl 108/14

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 02.09.2016, Az. 3 Ausl 108/14 (REWIS RS 2016, 5974)


BVerfG: Verfahren 2 BvR 2735/14

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 15.12.2015, Az. 2 BvR 2735/14 (REWIS RS 2015, 733)

Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 03.11.2015, Az. 2 BvR 2735/14 (REWIS RS 2015, 2956)

Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 27.11.2014, Az. 2 BvR 2735/14 (REWIS RS 2014, 912)


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