Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 08.09.2010, Az. 1 BvR 722/10

1. Senat 2. Kammer | REWIS RS 2010, 3586

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

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Gegenstand

Wiederholung einer eA: Außervollzugsetzung einer Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung


Tenor

Die einstweilige Anordnung vom 15. März 2010 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).

Meta

1 BvR 722/10

08.09.2010

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer

Einstweilige Anordnung

Sachgebiet: BvR

vorgehend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9. Februar 2010, Az: L 7 KA 169/09 B ER, Beschluss

Art 12 Abs 1 GG, § 32 Abs 6 BVerfGG, § 95 Abs 1 S 1 SGB 5, § 95 Abs 6 SGB 5

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 08.09.2010, Az. 1 BvR 722/10 (REWIS RS 2010, 3586)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2010, 3586

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