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Wiederholung einer eA: Außervollzugsetzung einer Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung
Die einstweilige Anordnung vom 15. März 2010 wird für die Dauer von weiteren sechs Monaten, längstens jedoch bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, wiederholt (§ 32 Abs. 6 Satz 2 BVerfGG).
Meta
08.09.2010
Bundesverfassungsgericht 1. Senat 2. Kammer
Einstweilige Anordnung
Sachgebiet: BvR
vorgehend Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, 9. Februar 2010, Az: L 7 KA 169/09 B ER, Beschluss
Art 12 Abs 1 GG, § 32 Abs 6 BVerfGG, § 95 Abs 1 S 1 SGB 5, § 95 Abs 6 SGB 5
Zitiervorschlag: Bundesverfassungsgericht, Einstweilige Anordnung vom 08.09.2010, Az. 1 BvR 722/10 (REWIS RS 2010, 3586)
Papierfundstellen: REWIS RS 2010, 3586
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
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