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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Betreibenlassen beim Contracting im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG
Meta
05.07.2018
Urteil
Zitiervorschlag: FG München, Urteil vom 05.07.2018, Az. 14 K 2634/16 (REWIS RS 2018, 6449)
Papierfundstellen: REWIS RS 2018, 6449
Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.
Bundesfinanzhof, VII R 36/18, 15.12.2020.
FG München, 14 K 2634/16, 05.07.2018.
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
(Betreibenlassen einer Stromerzeugungsanlage gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG)
(Auslegung des Anlagenbegriffs i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG)
(Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG nicht durch Erhalt der …
Keine Steuerentlastung für die Entnahme von Strom zum Betrieb von Lüftungsanlagen u.Ä.
(Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 07.06.2011 VII R 55/09 - Zum stromsteuerrechtlichen Begriff der Nennleistung)
Keine Referenz gefunden.
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