Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 28.04.2020, Az. 1 BvR 209/20

1. Senat 3. Kammer | REWIS RS 2020, 2777

Foto: © Bundesverfassungsgericht │ foto USW. Uwe Stohrer, Freiburg

Tags hinzufügen

Sie können dem Inhalt selbst Schlagworten zuordnen. Geben Sie hierfür jeweils ein Schlagwort ein und drücken danach auf sichern, bevor Sie ggf. ein neues Schlagwort eingeben.

Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"

QR-Code

Gegenstand

Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde in einer arbeitsrechtlichen Sache mangels Darlegungen zur Wahrung der Monatsfrist (§ 93 Abs 1 S 1 BVerfGG) unzulässig


Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

Gründe

I.

1

Der Beschwerdeführer wendet sich dagegen, dass sein arbeitsrechtlicher Rechtsstreit nicht im Gerichtsbezirk seines ehemaligen gewöhnlichen Arbeitsortes stattfindet, sondern an das 600 km entfernte [X.] verwiesen worden ist. Aufgrund seiner Schwerbehinderung liege in der Verweisung eine unzumutbare Härte.

II.

2

Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen (§ 93a Abs. 2 [X.]), weil sie unzulässig ist. Sie genügt offensichtlich nicht den Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde (§ 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 [X.]).

3

1. Es kann dahinstehen, dass, anders als das [X.] annahm, der einmal gegebene Gerichtsstand auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortbesteht (vgl. [X.], Beschluss vom 26. September 2000 - 3 [X.] 181/00 -, juris, Rn. 6; [X.], in: [X.], 20. Aufl. 2020, § 48 [X.] Rn. 20; [X.]/[X.], in: [X.]/[X.]/Prütting, [X.], 9. Aufl. 2017, § 48 Rn. 38). Ob eine solche Fehleinschätzung auch Verfassungsrecht verletzt, war hier nicht zu prüfen.

4

2. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Verweisungsbeschluss des [X.] wendet, hat er jedenfalls nicht dargelegt, die Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nach § 93 Abs. 1 Satz 1 [X.] gewahrt zu haben.

5

Eine Verfassungsbeschwerde ist innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 [X.] nicht nur einzulegen, sondern auch zu begründen (vgl. [X.] 21, 359 <361>; stRspr). In Fällen, in denen - wie hier - die Einhaltung der Beschwerdefrist des § 93 Abs. 1 [X.] nicht offensichtlich ist, muss der Beschwerdeführer unaufgefordert mitteilen, wann ihm die Entscheidung zugegangen ist. Ohne einen solchen Vortrag ist es dem [X.] nicht möglich, die Einhaltung der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 [X.] zu prüfen.

6

Der Beschwerdeführer hat diesen Anforderungen nicht genügt. Der angegriffene Beschluss des [X.] datiert vom 15. Oktober 2019, die Verfassungsbeschwerde ist aber mehr als zwei Monate später, nämlich am 18. Dezember 2019, beim [X.] eingegangen. Wann dem Beschwerdeführer der angegriffene Beschluss zugegangen ist, wird nicht mitgeteilt.

7

3. Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 [X.] abgesehen.

8

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Meta

1 BvR 209/20

28.04.2020

Bundesverfassungsgericht 1. Senat 3. Kammer

Nichtannahmebeschluss

Sachgebiet: BvR

vorgehend ArbG Eberswalde, 15. Oktober 2019, Az: 2 Ca 564/19, Beschluss

§ 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG

Zitier­vorschlag: Bundesverfassungsgericht, Nichtannahmebeschluss vom 28.04.2020, Az. 1 BvR 209/20 (REWIS RS 2020, 2777)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2020, 2777

Auf dem Handy öffnen Auf Mobilgerät öffnen.


Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

Ähnliche Entscheidungen

1 BvR 58/23 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung wegen Verdachts auf Beleidigung in einer Chatgruppe - Unzulässigkeit mangels …


2 BvR 885/13 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei unzureichenden Angaben bzgl der Wahrung die Monatsfrist des § 93 …


2 BvR 1425/21 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - zudem Zweifel an Fristwahrung bei unzureichenden Darlegungen …


2 BvR 847/21 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer jedenfalls mangels hinreichender Substantiierung unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Zweifel bzgl der Darlegungen zur Einhaltung …


2 BvR 176/21 (Bundesverfassungsgericht)

Nichtannahme einer mangels hinreichender Begründung unzulässigen Verfassungsbeschwerde in einer Strafsache - insb mangelnder Vortrag zu …


Referenzen
Wird zitiert von

1 BvR 58/23

Zitiert

Keine Referenz gefunden.

Zitieren mit Quelle:
x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.