Bundesgerichtshof, Vorlagebeschluss vom 16.12.2015, Az. 1 ARs 31/14

1. Strafsenat | REWIS RS 2015, 593

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Gegenstand

Beantwortung der Anfrage des 2. Strafsenats zur Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters im Rahmen der Zumessung eines Schmerzensgeldes


Tenor

Der vom 2. Strafsenat beabsichtigten Entscheidung, dass bei der billigen Entschädigung in Geld (§ 253 Abs. 2 BGB) weder die wirtschaftlichen Verhältnisse des Geschädigten noch die des Schädigers zu berücksichtigen sind, steht Rechtsprechung des 1. Strafsenats entgegen. An dieser Rechtsprechung hält der 1. Strafsenat fest.

Gründe

1

Der Senat stimmt der Rechtsauffassung des anfragenden Senats nicht zu; er hält deshalb an seiner entgegenstehenden Rechtsprechung fest. Zur Begründung bezieht er sich auf die Beschlüsse des [X.] [X.] vom 6. Juli 1955 – [X.], [X.], 149 und des [X.]. Zivilsenats vom 28. Juli 2015 – [X.] (siehe auch Großer Senat für Zivilsachen des [X.], Beschluss vom 12. Oktober 2015 – [X.]).

Raum                         Graf                      [X.]

                Cirener                      Bär

Meta

1 ARs 31/14

16.12.2015

Bundesgerichtshof 1. Strafsenat

Vorlagebeschluss

Sachgebiet: ARs

vorgehend BGH, 8. Oktober 2014, Az: 2 StR 137/14, Beschluss

§ 406 Abs 1 StPO, § 253 Abs 2 BGB

Zitier­vorschlag: Bundesgerichtshof, Vorlagebeschluss vom 16.12.2015, Az. 1 ARs 31/14 (REWIS RS 2015, 593)

Papier­fundstellen: REWIS RS 2015, 593


Verfahrensgang

Der Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.

Az. 2 StR 137/14

Bundesgerichtshof, 2 StR 137/14, 11.05.2017.


Az. VGS 1/16

Bundesgerichtshof, VGS 1/16, 16.09.2016.


Az. 2 StR 137/14, 2 StR 337/14

Bundesgerichtshof, 2 StR 137/14, 2 StR 337/14, 14.04.2016.

Bundesgerichtshof, 2 StR 137/14, 2 StR 337/14, 08.10.2014.


Az. 1 ARs 31/14

Bundesgerichtshof, 1 ARs 31/14, 16.12.2015.


Az. 5 ARs 94/14

Bundesgerichtshof, 5 ARs 94/14, 25.11.2015.


Az. 4 ARs 29/14

Bundesgerichtshof, 4 ARs 29/14, 19.11.2015.


Az. GSZ 1/14

Bundesgerichtshof, GSZ 1/14, 12.10.2015.


Az. 3 ARs 29/14

Bundesgerichtshof, 3 ARs 29/14, 05.03.2015.


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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.

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Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Schädigers und des Geschädigten bei der Bemessung einer billigen Entschädigung …


2 StR 337/14 (Bundesgerichtshof)


Referenzen
Wird zitiert von

1 ARs 31/14

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