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Unzulässige Wahlanfechtung durch lediglich einen Wahlberechtigten und nicht innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
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Unzulässige Wahlanfechtung durch lediglich einen Wahlberechtigten und nicht innerhalb von 12 Arbeitstagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
Diese Entscheidung ist in der bayerischen Landesrechtsprechungsdatenbank (Bayern.Recht) verfügbar.
Meta
02.11.2021
Entscheidung
Sachgebiet: P
Zitiervorschlag: VG München, Entscheidung vom 02.11.2021, Az. M 14 P 21.281 (REWIS RS 2021, 1399)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 1399
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
6 P 16/09 (Bundesverwaltungsgericht)
Erstattungspflicht der Dienststelle; außergerichtliche Kosten eines Wahlanfechtungsverfahrens; Abtretung nach Einleitung des Beschlussverfahrens; aussichtslose oder mutwillige …
(Landes) Personalvertretungsrecht, Wahlanfechtung (begründet), Materiell. Ausschlussfrist für Wahlanfechtung, Fehlerhafte/unvollständige Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Angabe der Personalratsfunktion …
5 P 7/14 (Bundesverwaltungsgericht)
Anfechtung einer Personalratswahl wegen Annahme einer zu großen Zahl zu wählender Mitglieder; Anfechtungsbefugnis
7 ABR 39/08 (Bundesarbeitsgericht)
Wahl einer Schwerbehindertenvertretung - Hinweis- und Prüfungspflicht des Wahlvorstands - Originalunterschrift auf Wahlvorschlagsliste
Zurückgewiesene Rechtsbeschwerde im Verfahren wegen Wahlanfechtung
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