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Beispiele: "Befangenheit", "Revision", "Ablehnung eines Richters"
Erledigendes Ereignis hinsichtlich eines Dublin-Bescheids mit Abschiebungsanordnung bei Ablauf der Überstellungsfrist nach Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1 Dublin III-VO und sich anschließender Bescheidsaufhebung durch das Bundesamt ist die Bescheidsaufhebung, nicht der Ablauf der Überstellungsfrist für sich genommen (Anschluss an BayVGH, B.v. 18.5.2020 – 3 ZB 20.50004 u.a. – juris), Risiko des Ablaufs der Überstellungsfrist und des Zuständigkeitsübergangs auf die Beklagte (Bundesamt) nach Art. 29 Abs. 1 Unterabs. 1, Abs. 2 Dublin III-VO ist grundsätzlich der Beklagten zugewiesen und rechtfertigt deren Kostentragungspflicht im Rahmen des § 161 Abs. 2 VwGO bei Hauptsacheerledigung, Keine abweichende Kostenentscheidung wegen Aufgabenteilung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörde/Polizei beim Vollzug der Abschiebung.
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21.04.2021
Entscheidung
Sachgebiet: K
Zitiervorschlag: VG Ansbach, Entscheidung vom 21.04.2021, Az. AN 17 K 20.50062 (REWIS RS 2021, 6664)
Papierfundstellen: REWIS RS 2021, 6664
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Die hier dargestellten Entscheidungen sind möglicherweise nicht rechtskräftig oder wurden bereits in höheren Instanzen abgeändert.
Erledigendes Ereignis bei Aufhebung eines Dublin-Bescheids nach Ablauf der Überstellungsfrist (Anschluss an BayVGH, B.v. 18.5.2020 …
Hauptsacheerledigung nach Ablauf der Überstellungsfrist, Kostenentscheidung zulasten Kläger, Rückführung nach Rumänien
3 ZB 20.50004, 3 ZB 20.50005 (VGH München)
Ablauf der Überstellungsfrist
Zuständigkeitsübergang wegen Fristablaufs
18a K 759/22.A (Verwaltungsgericht Gelsenkirchen)
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